kann der Arbeitgeber behaupten kein Antrag zur Elternzeit bekommen zu haben?

3 Antworten

Tja der Arbeitgeber sucht halt auch Wege um zu teure Mitarbeiter los zu werden, wenn sie ihm gar nichts nützen.

Zwei Kinder hintereinander kommt ja auch nicht so häufig vor. Und dann jetzt auch noch ein drittes Kind hinterher? Kein Arbeitgeber möchte eine Legehenne beschäftigen. Immer schön Geld kassieren und nie arbeiten - das steht in keinster Weise im Interesse eines Arbeitgebers.

Wenn der Antrag nicht per Einschreiben geschickt wurde sieht es schlecht aus. Man muss sich sowas immer schriftlich geben lassen.

Eine Kündigung ist nur bei einem unbefristetem Vertrag nötig. Ist der unbefristet besteht das Arbeitsverhältnis weiter fort.

Das muss aber vor allem mit dem Arbeitgeber geklärt werden und nicht mit GuteFrage. 

Um die Frage zu beantworten: klar kann er das behaupten!

Tja der Arbeitgeber sucht halt auch Wege um zu teure Mitarbeiter los zu werden, wenn sie ihm gar nichts nützen.

Kostet den Arbeitgeber außer vllt. ein wenig Verwaltung gar nichts, da alle Lohnaufwendungen zu 100% von der Krankenkasse erstattet werden.

Was ich den Arbeitgeber kosten soll versteh ich jetzt auch nicht. Außer das er jetzt einmalig mutterschafzsgeld zahlen soll. Hab von Kind 1 bis zu Kind nur 3 keinen einzigen Cent bekommen von meinem Arbeitgeber. Ob ich 1 oder 3 Kinder bekomm ist ja wohl meine Sache. Wenn Kind 3 auf die Welt kommt fehl ich noch keine drei Jahre ( solange bleiben viele mit einem Kind zuhause). Hab die Kinder extra in kurzer Zeit bekommen, damit ich nicht so lange aus dem Beruf raus bin.

Und mein Vertrag ist unbefristet.

Das ich das mit meinem Arbeitgeber klären muss ist mir auch bewusst. Habe auf guten Rat gehoft, der mir bei dem Gespräch helfen kann.

@Sonchen85

Der Arbeitgeber hat während der Zeit keinen einzigen Cent gezahlt? 
Dann ist der Nettoverdienst weniger als 13 EUR pro Tag.

Verzeihung, ich dachte es ginge um eine Vollzeitbeschäftigung und nicht um einen Minijob. Bei einem Minijob sehe ich das anders.

Guten Rat? Naja, wenn der Arbeitgeber aufrichtig ist, dann wird er doch zugeben, dass die Dokumente geschickt worden sind. Wenn nicht, dann möchte man sowieso lieber woanders hin.

@Spirit528

Nein, kein minijob. Aber es wird nach dem Mutterschutz für die Elternzeit kein Geld bezahlt vom abeitgeber. Man bekommt dann ein Jahr elterngeld ( nicht vom Arbeitgeber, sondern von der Behörde) und dann nichts mehr.,der arbeitgeber zahlt nur 8 Wochen nach der Geburt das mutterschaftsgeld

Dies wurde von meinem Arbeitgeber auch bestätigt.

Dein Arbeitgeber hat dir also bestätigt, dass die Elternzeit gekündigt wurde, von der er jetzt behauptet, dass es sie nie gab???

Mit dieser Bestätigung hast du doch den Nachweis, dass es eine Vereinbarung über die Elternzeit gegeben haben muss.

Welche Meldebescheinigungen hast du denn in der Elternzeit erhalten? War eine Abmeldung dabei?

Ja, die Kündigung zur Elternzeit hat er mir bestätigt.Hab von meinem Arbeitgeber keine Bescheinigung erhalten während der Elternzeit. Hatte damals zwar geschrieben, das er es schriftlich bestätigen soll, was aber nie gemacht wurde und mir ist es nicht aufgefallen, da ich mit Geburt und Kindern einfach nicht mehr dran gedacht habe, das er nicht bestätigt hat.

Abmeldung hab ich auch keine und mein Arbeitsvertrag ist unbefristet.

ohne nachweis/ beweis steht natürlich aussage gegen aussage. ob dir die rentenversicherung helfen kann, weiss ich nicht. da hättest du dann ja abgemeldet werden müssen durch den AG.. frage doch dort mal nach..