Darf vermieter einfach schloss austauschen?

9 Antworten

In einem Kommentar erwähnst du, dass zwar das Haus gemietet wurde aber nicht die Einliegerwohnung. Wer belegt diese Wohnung?

Würdest du ein Haus mit Grundstück/Hof/Garten allein gemietet haben und das Ganze ist mit einer Einfriedung versehen, dann wärst du Besitzer des Grundstückes samt Haus. Dann wäre auch der Schlosswechsel des Eigentümers eine Besitzstörung, die du durch einstweilige richterliche Anordnung rückgängig machen könntest.

Nach deiner bisherigen Aussage wäre dir der Zugang zu deiner Mietsache durch die Hauseingangstür immer noch gewährleistet. 

Ich habe keine dazugehörige einliegerwohnung  nur Haus mit gartenanteil gemietet 

@mewa1983

Ja, aber eben ohne Hoffläche, gar PKW-Stellplatz.

@mewa1983

Wer bewohnt die Einliegerwohnung (2)? Ich habe dir nicht unterstellt, dass du sie bewohnst. Denn wenn die Einliegerwohnung durch Dritte bewohnt wird, dann hast du eben nicht das gesamte Haus gemietet, sondern eine (1) Wohnung im Haus mit Gartenanteil. 

Erst einmal sich mit dem Vermieter in Verbindung setzen und nach dem Grund dieser Aktion fragen.

Es steht nicht im Mietvertrag war aber bis jetzt immer so das wir im Hof parken durften und im Mietvertrag stehen die Schlüssel aufgelistet.

Dann ist der Hof wohl nicht mitvermietet und es war lediglich die Nutzung geduldet.

Da es eine Einliegerwohnung gibt, kann es sein, das zu der Wohnung der Hof mitvermietet wurde.

Einfach mal den Vermieter fragen, warum er das Schloss getauscht hat, bzw. ein auf doff machen und sagen, dass die Schlüssel nicht mehr passen und er wohl vergessen hat Euch neue Schlüssel zu geben.

Wenn es sich um ein Einfamilienhaus handelt und auf dem Grundstück auch nur dieses eine Haus steht würde ich davon ausgehen das nicht nur Haus sondern auch der Hof zur Mietsache gehört und ihr diesen z.B zum abstellen des Autos nutzen dürft. Dafür das dies so ist spricht m.E auch die Tatsache das der Vermieter euch ja einen Schlüssel für das Zufahrtstor überlassen hat und euch so die Nutzung als Abstellplatz für den PKW bewusst ermöglicht hat.

Solltet ihr euch mit dem Vermieter nicht einigen können, solltet ihr euch bei einem Anwalt, dem Mieterschutzbund o.ä beraten lassen. Eine verlässliche und rechtlich gesicherte Auskunft kannst du nur dort erhalten und nicht in einem Laien-Forum wie diesem, zumal man hier sicher nicht alle Einzelheiten bekannt sind.

Danke ich sehe das auch so wie du wollte nur mal nachfragen rufe Montag beim miezerschutzbund an

Unser Vermieter hat nun einfach das Schloss vom zugangstor gewechselt sodass wir mit dem Auto nicht mehr rein fahren können.
Darf er das?

Ja: Ist euch diese Fläche nicht mietvertraglich zur Nutzung, gar als Stellfläche eines PKW vermietet, darf er die bisherige Duldung ohne Angabe von Gründen jederzeit widerrufen :-O

Zugegeben, das hätte man vorher ankündigen können, darf es aber eben auch durch vollendete Tatsachen herbeiführen.

Die Zuwegung zur Mietsache durch das Eingangstor ist ja gewährleistet; dann müsst ihr eben woanders, aber nicht vor dem Tor parken und durch den Personeneingang zum Haus laufen.

G imager761


Du kennst den Mietvertrag nicht. Daher ergehst du dich auch nur in Vermutungen.

@Gerhart

Das brauch ich auch nicht: Der eigenen Aussage des Fragesteller nach "Es steht nicht im Mietvertrag war aber bis jetzt immer so das wir im Hof parken durften" liegt ein Duldung vor, die de facto widerrufen wurde.