2 mal Blutentnahme bei Kontrolle?

3 Antworten

Es wird zweimal Blut genommen um genau definieren zu können,
ob sich der BAK-Wert noch in der Anflut- oder schon in der Abbauphase befunden hat.
Das ist entscheidend, um den genauen Wert zur Tatzeit zu ermitteln.

In Deiner anderen Frage schreibst Du was von 1-1,2 Promille.
Es geht also mindestens mal um die Grenze von 1,1Promille.
Darunter wäre es nur eine OWi, darüber ist es eine Straftat.
Solltest Du sogar über 1,6 Promille kommen, ist auch eine MPU fällig.

Eine zweite Blutabzapfung wird vorgenommen wenn bei grenzwertigen BAK ggf. nicht klar ist , ob zum Tatzeitpunkt tatsächlich schon von einer BAK von mindestens 1,10 Promille auszugehen war , oder ob die BAK zu Deinen Gunsten < 1,10 zum Tatzeitpunkt lag .

Gibt Blutprobe #1 einen niedrigeren Wert als #2 , könntest Du in sofern Glück haben , daß es bei < 1,1 "nur" ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wird .

Ergibt Blutprobe #2 einen höheren Wert als #1 , und #1 lag schon bei 1,10 ( oder höher ) , dann wird es wohl zu Deinem Nachteil ein Strafverfahren nach § 316 StGB werden .

Die doppelte Beprobung in der Blutentnahme ( 30 min. Pause zwischen Probe 1 & 2 ) gibt Aufschluss darüber , ob Du noch in der "Anflutungsphase" warst , oder schon in der "Abbauphase" . Bei grenzwertigen Messwerten ist das immens wichtig .

Hättest Du jetzt 1,5 Bar auf dem Kessel gehabt , wäre es vermutlich bei einer einzigen Probenentnahme geblieben für die BAK , denn dann wäre sicher gewesen , daß Du vor 30 bis 60 Minuten auch über 1,1 Promille BAK gehabt hättest .

Damit wird ermittelt, ob der Alkoholpegel aufbauend ansteigt oder bereits abbauend abnimmt.