Mit Benzin-Scooter 40kmh verhaftet, welche Strafe?

3 Antworten

Hast Du denn eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 oder höher [A2 oder A] ?

Wenn nicht dann kommt neben dem Straftatvorwurf "Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz" auch noch eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis auf Dich zu.

Du musst mit einer Geldstrafe und der Entziehung einer vorhandenen Fahrerlaubnis rechnen.

Hab leider gar keinen Führerschein, fange ihn grade an...

Mich würde die höhe der Geldstrafe interessieren?

@kotnudelhaufen

Es handelt sich hier um eine Straftat.

Das Urteil ist immer eine Einzelfallentscheidung, eine "Regelstrafe" gibt es somit nicht.

Ich vermute mal das der Richter das so ähnlich einordnen wird wie das Fahren  mit einem Mofa. Dann könnte sich das Strafmaß auf etwa 25 Tagessätzen belaufen, also ca. ¾ eines Monatslohnes.

Aber wie gesagt, das ist eine Vermutung und es kommt ja auch noch der fehlende Versicherungsschutz hinzu.

Wenn Du gerade Deine Fahrerlaubnis machst wirst Du nicht zur Prüfung zugelassen solange das Strafverfahren noch läuft. Sollte eine isolierte Sperrfrist verhängt werden dann erst nach deren Ablauf.

@kotnudelhaufen

Fahren ohne FE erfordert doch das Führen eines Fahrzeugs, oder sehe ich das falsch? Fürs Führen muss das Fahrzeug durch seine Motorkraft in Bewegung gesetzt werden, er hingegen stand nur bei (angeblich) laufendem Motor drauf und hat sich rollen lassen.

Das Bewegen eines Moped mit den Füßen ist auch dann kein Führen, wenn der Motor angelassen ist (BayObLG DAR 88, 244).

http://www.iww.de/va/archiv/fahren-ohne-fahrerlaubnis-worauf-verteidiger-unbedingt-achten-muessen-f45655

@migebuff

Fahren ohne FE erfordert doch das Führen eines Fahrzeugs, oder sehe ich das falsch?

Grundsätzlich siehst Du das schon richtig.

er hingegen stand nur bei (angeblich) laufendem Motor drauf und hat sich rollen lassen.

Ich lese das so das er angehalten wurde als er einen Berg hinab gerollt ist.

Die Aussage der Polizisten wird ergeben das ihm auch Fahren ohne Fahrerlaubnis zum Vorwurf gemacht wird. Das Fahren wurde beobachtet, der Motor war warm - was soll der Richter hier anderes annehmen als das man das Fahrzeug mittels Motorkraft bewegt hat?

Aber: Warum sollten sie eine Blutprobe genommen haben wenn nicht gefahren wurde? Ok, das kann auch bei Radfahrern oder Tretrollerfahrern gemacht werden - dann liegen die Grenzen aber deutlich höher als 3 Bier. Und: Einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz wäre auch nur dann möglich wenn man von einer Nutzung ausgeht - das heißt also ein Kraftfahrzeug muss bewegt worden sein.

Hatte genau das selbe, angetrunken damit gefahren und erwischt, jedoch mit Führerschein Klasse B.

Alkotest hat gereicht- Blut abgeben hättest du verweigern sollen.

Anzeige wurde daraufhin fallengelassen

Wenn der freiwillig vor Ort durchgeführte Atemalkoholtest einen Wert von über 1,1 Promille ergeben hat, kann er soviel verweigern, wie er will, dann wird gezapft. Darunter ist es natürlich anders. Ab 0,5 wird am Evidential gepustet, wenn man das nicht packt, wird wieder gestochen.

Noch andere Frage: Welche der Anzeigen wurden bei dir fallengelassen? Die Pflichtversicherung oder andere?

Hab leider gar keinen Führerschein, fange ihn grade an...


Mich würde die höhe der Geldstrafe interessieren?