2-jähriger, befristeter Arbeitsvertrag - Verlängerung um weitere Jahre möglich?

5 Antworten

ja, leider ist das seit kurzem so.

Du kannst x-mal verlängert werden.

Zitat: (aus "Finacial Times" vom 26.01.2012:

Befristete Arbeitsverträge dürfen mehrfach hintereinander verlängert werden, wenn es dafür einen sachlichen Grund gibt. Der Europäische Gerichtshof entschied am Donnerstag in Luxemburg, solche wegen Vertretungsbedarfs befristeten Arbeitsverträge könnten auch dann erlaubt sein, wenn sich dieser Bedarf "als wiederkehrend oder sogar ständig erweist".

Das höchste EU-Gericht war vom Bundesarbeitsgericht angerufen worden. Hintergrund ist die Klage einer Frau, die innerhalb von elf Jahren beim Kölner Amtsgericht 13-mal hintereinander als Justizangestellte nur befristete Arbeitsverträge erhalten hatte. Vor dem Arbeitsgericht Köln hatte sie geltend gemacht, ihr letzter Arbeitsvertrag müsse als auf unbestimmte Zeit geschlossen gelten, da kein sachlicher Grund für eine Befristung vorliege.

Die Mitarbeiterin war jeweils zur Vertretung für Kollegen beschäftigt worden, die sich etwa im Erziehungsurlaub befanden. Sie argumentierte, dass bei so vielen unmittelbar aneinander anschließenden Verträgen nicht mehr von einem bloß vorübergehenden Bedarf an Vertretungskräften ausgegangen werden könne.

Die EU-Richter schlossen sich dieser Auffassung nicht an. Dass ein Arbeitgeber wiederholt Vertretungen einstelle und dass diese Vertretungen auch durch Arbeitnehmer mit unbefristeten Verträgen ausgeübt werden könnten, bedeute nicht, dass kein "sachlicher Grund" vorliege. Auch könne daraus nicht auf einen Missbrauch geschlossen werden.

Das Gericht forderte die nationalen Behörden auf, bei der Bewertung der Rechtmäßigkeit aufeinanderfolgender befristeter Jobs genau hinzusehen: "Bei der Beurteilung der Frage, ob die Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags im Einzelfall durch einen sachlichen Grund wie den vorübergehenden Bedarf an Vertretungskräften gerechtfertigt ist, müssen die nationalen Behörden jedoch alle Umstände dieses Einzelfalls einschließlich der Zahl und der Gesamtdauer der in der Vergangenheit mit demselben Arbeitgeber geschlossenen befristeten Verträge berücksichtigen."

lenzing42  05.03.2012, 14:45

Der Fragesteller schreibt,dass es sich um eine zeitliche Befristung handelt. Und die ist definitiv ohne sachlichen Grund nicht verlängerbar.

Befristete Arbeitsverträge ohne Sachgrund sind zu zwei Jahren möglich und kann maximal dreimal verlängert werden. Danach MUSS dich der AG rausschmeissen oder einstellen. Leider ist das heutzutage so, unbefristete Verträge sind rar geworden. Viel Erfolg!

TimmTomm  05.03.2012, 14:36

Da dein AG die zwei Jahre nur macht, damit er die Möglichkeit hat, dich nicht länger zu beschäftigen, es aber nicht explizit auf deine Tätigkeit bezieht, hört es sich für mich an, dass er, wenn du dich nicht doof anstellst, dir eine Verlängerung geben könnte.

Hexle2  05.03.2012, 14:50
@TimmTomm

Eine Verlängerung ohne Sachgrund ist nach zwei Jahren nicht möglich.

lenzing42  05.03.2012, 14:50

@TimmTomm:

und kann maximal dreimal verlängert werden<

Aber eben nur innerhalb der zwei Jahre.

Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig;bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung zulässig.

Normalerweise endet ein kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag mit Ablauf der vereinbarten Zeit,ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Oder der Arbeitgeber bietet dir ein unbefristetes Arbeitsverhältnis an.Die andere Möglichkeit wäre die Fortführung der Befristung mit sachlichem Grund.

Verlängern kann er, ja. Es gibt gesetzliche Reglungen, wie oft es eine Verlängerung geben darf, bevor es zur Festanstellung kommen muss. Leider gibt es immer noch kleine Tricks das auszuhebeln. Tipp Gehe in die Gewerkschaft, von Anbeginn. Dann bist Du für rechtliche Fragen und sonstige abgesichert. Viel Erfolg

Nach diesen zwei Jahren ist mit sachgrundloser Befristung Schluß. Es gibt danach folgende Möglichkeiten:

  1. Du musst gehen

  2. Du bekommst einen unbefristeten Arbeiitsvertrag

  3. Ein befristeter Vertrag mit Sachgrund

Befristete Verträge mit Sachgrund können über mehrere Jahre geschlossen werden. Da muss der Grund aber nachweisbar sein.

lucylemon 
Fragesteller
 05.03.2012, 14:41

was stimmt denn nun? TimmTomm schreibt, Befristete Arbeitsverträge ohne Sachgrund sind zu zwei Jahren möglich und kann maximal dreimal verlängert werden

Kann man das vielleicht irgendwo definitiv und sicher nachlesen?

Hexle2  05.03.2012, 14:46
@lucylemon

Teilzeit- und Befristungsgesetz, § 14, Abs. 2. Der befristete Vertrag ohne Sachgrund kann dreimal verlängert werden. Allerdings ist die Zeitspanne auf zwei Jahre begrenzt. Viele AG machen erst mal ein Jahr. Daher die drei Verlängerungen. Die Obergrenze von zwei Jahren bleibt aber. Egal ob Du gleich einen Zweijahresvertrag bekommst oder die zwei Jahre durch Verlängerungen zustande kommen