Befristeter Arbeitsvertrag bereits verlängert, trotzdem zum Termin kündigen

3 Antworten

Ein "Rückgängigmachen der Unterschrift" ist rechtlich nicht möglich.

Der Vertrag ist rechtsgültig zu zunächst einmal zu erfüllen.

Ob Du das neu befristete Arbeitsverhältnis kündigen kannst, kommt auf die getroffenen Vereinbarungen an.

Grundsätzlich kann es nur dann gekündigt werden, wenn eine Kündigungsmöglichkeit ausdrücklich vereinbart worden ist; ist das nicht der Fall, endet das Arbeitsverhältnis mit Fristablauf oder Erreichung des Befristungsgrundes und kann vorher nicht gekündigt werden.

Ohne Vereinbarung einer Kündigungsmöglichkeit ist auch eine Kündigung vor Arbeitsantritt nicht möglich. Eine vorzeitige Beendigung ist dann nur über einen Aufhebungsvertrag oder formlos (schriftlich) einvernehmlich möglich.

Ist für das befristete Arbeitsverhältnis eine Kündigungsmöglichkeit vereinbart, dann kann es auch vor Arbeitsantritt mit der vereinbarten Kündigungsfrist gekündigt werden, sofern die vorherige Kündigung nicht ausdrücklich ausgeschlossen worden ist.

Fällt das Ende der Kündigungsfrist in den Zeitraum nach Beginn des Arbeitsverhältnisses, muss die Arbeit für diese Zeit geleistet werden; auch hier ist Anderes nur einvernehmlich möglich.

Einfach nicht. Du kannst erst kündigen, wenn der neue Vertrag angelaufen ist. Du kannst aber einen Aufhebungsvertrag vereinbaren. Kein Arbeitgeber will dich mit Gewalt am Arbeitsplatz festhalten.

Einfach nicht. Du kannst erst kündigen, wenn der neue Vertrag angelaufen ist.

Das ist so doch wieder völlig falsch!!

Grundsätzlich kann ein Arbeitsvertrag auch vor Arbeitsantritt mit der vereinbarten Frist gekündigt werden, wenn eine Kündigung vor Arbeitsbeginn nicht ausdrücklich ausgeschlossen worden ist.

Ein befristetes Arbeitsverhältnis kann aber ohnehin nur dann vor Vertragsende gekündigt werden, wenn eine Kündigungsmöglichkeit ausdrücklich vereinbart worden ist; ist sie vereinbart, kann der Vertrag auch mit der jeweiligen Frist vor Antritt gekündigt werden.

Gibt es für das befristete Arbeitsverhältnis keine Vereinbarung zu einer Kündigung, kann es auch nicht vor Arbeitsantritt gekündigt werden.

Das solltest du deinen Arbeitgeber fragen und nicht uns

Es ist zunächst einmal eine rechtliche Frage und keine, was der Arbeitgeber eventuell zugesteht oder nicht.

Und wenn Du der Meinung bist, solche Fragen sollten nicht hier gestellt werden: Warum tummelst Du Dich dann überhaupt hier 'rum?!?!

@Familiengerd

Habe ich doch gar nicht gesagt, dass er die Frage nicht stellen soll. Wie kommst du darauf? Ich bin nur der Meinung, dass er am schnellsten eine fundierte Antwort bekommt, wenn er mit den beteiligten Parteien spricht. 

@ShitzOvran

Habe ich doch gar nicht gesagt, dass er die Frage nicht stellen soll. Wie kommst du darauf?

Selbstverständlich hast Du das gesagt! Kennst Du Deine eigene Antwort nicht mehr? Du hast schließlich geschrieben:

[...] deinen Arbeitgeber fragen und nicht uns

Was ist das Anderes, als dass er die Frage hier nicht stellen solle?!?!

Im Übrigen hast Du selbstverständlich Recht, dass der Arbeitgeber gefragt werden soll; es ist aber absolut legitim für den Fragesteller, wenn er sich vorher hier einmal kundig macht, ob es einen Rechtsanspruch gibt, bevor er sich dem Wohl- oder Übelwollen und dem Wissen oder Nichtwissen des Arbeitgebers ausliefert!