Befristeter Arbeitsvertrag interner wechsel?
Darf sich bei einer Internen Stellen Wechsel. Der bestehende befristete Arbeitsvertrag, zeitlich wieder um die maximalen 2 Jahre und 4 mal Befristung verlängern? Oder zählt die gesamte Zeit im Betrieb
5 Antworten
Es zählt die Betriebszugehörigkeit und nicht die Abteilung oder Tätigkeit.
Wenn Du z.B. jetzt eine kalendarische Befristung (ohne Sachgrund) hast, kann auch bei einer Versetzung nach zwei Jahren keine weitere sachgrundlose Befristung folgen.
Möglich wäre nach einer kalendarischen Befristung eine Sachgrundbefristung, umgekehrt geht das aber nicht.
Wenn ein Arbeitsvertrag kalendermäßig befristet ist, hast Du nur die Laufzeit des Arbeitsvertrags z.B. vom 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2017. Diese Verträge dürfen max. zwei Jahre laufen und in dieser Zeit (falls kürzere Vertragsabschnitte von z.B. sechs Monaten vereinbart sind) bis zu dreimal verlängert werden.
Bei Sachgrundbefristungen kann man auch ein Beendigungsdatum einsetzen, muss es aber nicht. Mit Sachgrund kann ein AN z.B. für Vertretung einer MA in Elternzeit eingestellt werden oder auch für einen AN der absehbar krankheitsbedingt länger ausfällt. Es gibt auch projektbezogene Befristungen wenn z.B. bei einem neuen Projekt erhöhter Personalbedarf besteht der danach wieder weg fällt.
Danke auch fürs Sternchen und schönes Wochenende
Arbeitsverträge dürfen max 2 Jahre befristet werden. Oder Für Projekte, diese Verträge dürfen auch über 2 Jahre hinausgehen. Im Arbeitsvertrag steht ja nicht in welcher Abteilung du arbeitest.
Ungenaue Antwort! Zeitlich befristete Arbeitsverträge "OHNE SACHGRUND" dürfen nach
TzBfG § 14
(2) Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig;
(2a) In den ersten vier Jahren nach der Gründung eines Unternehmens ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von vier Jahren zulässig;
(3) Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zu einer Dauer von fünf Jahren zulässig, wenn der Arbeitnehmer bei Beginn des befristeten
Arbeitsverhältnisses das 52. Lebensjahr vollendet hat und unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate beschäftigungslos im Sinne des § 138 Absatz 1 Nummer 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch gewesen ist,........
(1) Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn
1. der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht,2. die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium erfolgt, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern,3. der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird,4.die Eigenart der Arbeitsleistung die Befristung rechtfertigt,5.die Befristung zur Erprobung erfolgt,6.in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe die Befristung rechtfertigen,7.der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und er entsprechend beschäftigt wird oder8. die Befristung auf einem gerichtlichen Vergleich beruht.Soviel ich weiss zählt die Zeit im Betrieb. Du kannst das aber erfragen bei Deiner Gewerkschaft oder einem Arbeitsrechtler oder Betriebsrat. Letzterer sollte das wissen, bzw. er kann sich auch erkundigen.
Umfassende Informationen zu befristeten Arbeitsverträgen findest du im folgen Link: https://www.verdi-bub.de/index.php?id=1593
Beachte u.a., was dort zu § 14 Abs.:2 TzBfG zu lesen ist.
Kommt darauf an. Hast du eine Klausel in deinem alten Arbeitsvertrag, beispielsweise weil es eine Schwangerschafts-/Elternzeitvertretung ist?
Was ist der Unterschied zwischen Sachgrund und Kalendarisch befristet?