BaföG-Amt gibt keinen Negativbescheid aus! Wie krieg ich den vom BaföG?

4 Antworten

so, so, Du MÖCHTEST kein zinsloses Darlehen - das ist Dein gutes Recht, aber dann hat der Wohngeldgesetzgeber auch das Recht, Deinen Antrag auf Wohngeld abzulehnen!

VirtualSelf  22.11.2009, 19:53

Blödsinn.
Man muss sein Bedürftigkeit nicht durch eine Kreditaufnahme mildern.

Wenn Du dem Grunde nach keinen Anspruch auf BaföG hast, besteht durchaus ein Anspruch auf Wohngeld. Ob Du dann tatsächlich Wohngeld bekommst hängt von Deinem Einkommen ab. Du hast dazu nichts geschrieben, weswegen ich nicht beurteilen kann, ob Du Wohngeld bekommst oder nicht. Ansonsten ist das BaföG als Darlehen für das Wohngeld nicht schädlich: in diesem Fall besteht vom Grundsatz her ein Anspruch auf Wohngeld.

Du hast keine Chance. Wenn Du kein Bafög beantragst, musst Du Dich mit Nebenjobs über Wasser halten. Bafög ist deshalb nur auf Darlehensbasis, weil man mit Recht davon ausgeht, dass man nach abgeschlossenem Studium genug verdient, um es zurückzuzahlen.

Hoppel1961  19.11.2009, 18:31

Und wieder eine dieser seltsamen und vor allem falschen Antworten.

Einziger Weg: BAFÖG beantragen und ablehnen lassen. Dann hast Du den Negativbescheid. Die BAFÖG-Bewilligungsstelle darf für Wohngeldsachen usw. keine "Negativbescheide" ausstellen.

Barmalej22 
Fragesteller
 19.11.2009, 17:49

wenn ich keinen Anspruch auf "normales" BaföG habe, werden sie mir das verzinste Darlehen anbieten, was ich aber nicht möchte!

Hoppel1961  19.11.2009, 18:30
@Barmalej22

Was ist denn das für eine Antwort? Selbstverständlich ist das BaföG-Amt verpflichtet, einen Negativbescheid auszustellen, wenn dem Grunde nach kein Anspruch auf BaföG mehr besteht.