Meine Mutter wohnt mietfrei in meinem Haus - Darf sie jemanden bei sich einziehen lassen?

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Natürlich ist es rechtlich erst einmal in Ordnung. Ein Problem ergibt sich doch erst dann, wenn z. B. Deine Mutter nicht mehr in dem Haus wohnen kann, aber die Bekannte nicht raus will.

Deshalb wäre es sinnvoll, wenn vertraglich abgesichert ist, dass Deine Mutter im Rahmen eines ganz normalen Mietvertrags mit Hausordnung in dem Haus wohnen darf. Miete 0 €, Nebenkostenvorauszahlung und Abrechnung, wie üblich.

In dem Mietvertrag wird geregelt, dass bei Ende des Mietverhältnisses auch das Mietverhältnis der Untermieterin beendet sein muss. Man kann zusätzlich darin regeln, dass das Mietverhältnis auch dann beendet ist, wenn die Mutter auf Dauer auszieht, also nicht mal eben für ein paar Monate die Wohnung verlässt, sondern wirklich auf Dauer. Da könnte eine Regelung helfen, das besagt, dass das Mietverhältnis automatisch nach 3 Monaten ab Auszugsdatum beendet ist, wenn es nicht vorher rechtzeitig gekündigt wurde oder der weitere Bedarf für einen bestimmten Zeitpunkt angemeldet wird.

Die Mutter macht dann einen ganz normalen Untermietvertrag mit der Freundin, der ihr auch das Recht gibt, von sich aus den Vertrag z. B. wegen Eigenbedarf zu kündigen oder eben zu kündigen, wenn sie selbst auch ausziehen will.

Rotha 
Fragesteller
 10.05.2021, 21:04

Vielen lieben Dank für Ihre ausführliche Antwort. Kann man Untermietverträge grundsätzlich auch auf Zeit ausstellen und immer wieder nach Bedarf verlängern? Ich möchte sicher gehen, dass sie jederzeit wieder raus muss (vielleicht auch nach einem Streit oder so) und gekündigt werden kann ohne dass ich sie nachher jahrelang nicht mehr los werde.

bwhoch2  10.05.2021, 22:04
@Rotha

Auf Zeit ist schlecht, denn das gilt dann für beide Seiten und unter 3 Monate wäre auch ziemlich sinnlos.

Bei Eigenbedarf 3 Monate. In so einer Situation lässt sich Eigenbedarf seitens Deiner Mutter leicht konstruieren. Ansonsten Kündigung ohne Begründung mit 6 Monaten Frist. Musst also keine Angst haben.

bwhoch2  01.06.2021, 08:55

Danke für die Auszeichnung.

Ich würde die Bekannte nicht Mietfrei drin wohnen lassen. Setze einen Mietvertrag auf.
Was machst Du mit der Bekannten wenn die Mutter auszieht oder stirbt? So leicht wirst Du die nicht mehr los, vor allem dann nicht wenn sie kaum Miete zahlt. Ich würde mich da beim Mieterbund mal schlau machen wie man das am besten regeln kann um nicht in der Zukunft auf Probleme zu sitzen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wohnen ohne Mietentgelt ist möglich aber dann wäre es ein Wohnungsleihe.Alle Rechte eines Mieters entfallenin diesem Fall. Leihverträge ksind wirksam wenn mündlichoder schriftlich geschlossen wurden.

Wenn deine Mutter von ihrem geliehenen Wohnraum weiter Wohnraum an Dritte verleihen wisll, dann ist da ebenso möglich.

Ich glaube auch, dass du mit Übernahme des Hauses deiner Mutter kein grundbuchlich gesichertes Wohnungsrecht eingeräumt hast.

Rotha 
Fragesteller
 10.05.2021, 20:58

Vielen lieben Dank für die Antwort. Nein ich habe ihr kein Wohnungsrecht eingeräumt.

Wenn meine Mutter nun Wohnräume verleiht, obwohl sie keine Rechte als Mieterin hat, steht sie trotzdem voll und ganz in der Verantwortung?

Gerhart  10.05.2021, 22:13
@Rotha

Ja, denn der Leihende muss die geliehene Sache wie sein Eigentum halten und haftet gegenüber dem Verleiher in Schadensfällen, deren Verursacher er ist.

Vgl. Titel 6. Leihe BGB §§ 598-606

Ihr solltest das dringend vertraglich Regeln. Nur so habt ihr klare Verhältnisse. Vor allem kann man schon die Frage stellen wieso die Bekannte auch umsonst dort mit wohnen soll?

bwhoch2  10.05.2021, 13:24
wieso die Bekannte auch umsonst dort mit wohnen soll?

Warum nicht? Lebenspartnerin? Sehr gute Freundin? Mutter nicht mehr so allein? Hilft im Haushalt? Kaufen gemeinsam ein auch zu Lasten der Freundin?

Ich denke, man könnte noch tausend Gründe aufzählen.

albatroz1102  10.05.2021, 13:36
@bwhoch2

Wie willst du dieBekannte wieder los werden, wenn die Mutter stirbt oder auszieht? Schon ein Grund sie nicht mietfrei drin wohnen zu lassen.

ThisIsJustMeHH  10.05.2021, 14:40
@albatroz1102

Genau das. Selbst wenn du im Recht bist gibt das nur Stress. Deswegen klar klären dass Sie entweder entsprechend Untermieterin deiner Mutter ist oder klar Regeln das Sie Gast ist damit aber auch jederzeit das Agrement aufgekündigt bekommen kann.

bwhoch2  10.05.2021, 16:59
@albatroz1102

Ich habe mich nur auf die Frage bezogen, wieso die Bekannte dort umsonst wohnen soll. Ansonsten stimme ich Dir zu 100% zu. Unbedingt vertraglich regeln.

albatros  10.05.2021, 13:28

Deine Mutti kann nicht ohne deine konkrete Zustimmung ihr Recht ausweiten auf andere Personen. Durch diese wird ja die Mietsache mehr abgenutzt, deshalb sehe ich neben den Betriebskosten auch eine angemessene Nettomiete als zulässig und berechtigt. Lass ihr das nicht durchgehen. Versuche ihr das klarzumachen und mache eine schriftliche Vereinbarung.