Meine Mutter wohnt mietfrei in meinem Haus - Darf sie jemanden bei sich einziehen lassen?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Natürlich ist es rechtlich erst einmal in Ordnung. Ein Problem ergibt sich doch erst dann, wenn z. B. Deine Mutter nicht mehr in dem Haus wohnen kann, aber die Bekannte nicht raus will.

Deshalb wäre es sinnvoll, wenn vertraglich abgesichert ist, dass Deine Mutter im Rahmen eines ganz normalen Mietvertrags mit Hausordnung in dem Haus wohnen darf. Miete 0 €, Nebenkostenvorauszahlung und Abrechnung, wie üblich.

In dem Mietvertrag wird geregelt, dass bei Ende des Mietverhältnisses auch das Mietverhältnis der Untermieterin beendet sein muss. Man kann zusätzlich darin regeln, dass das Mietverhältnis auch dann beendet ist, wenn die Mutter auf Dauer auszieht, also nicht mal eben für ein paar Monate die Wohnung verlässt, sondern wirklich auf Dauer. Da könnte eine Regelung helfen, das besagt, dass das Mietverhältnis automatisch nach 3 Monaten ab Auszugsdatum beendet ist, wenn es nicht vorher rechtzeitig gekündigt wurde oder der weitere Bedarf für einen bestimmten Zeitpunkt angemeldet wird.

Die Mutter macht dann einen ganz normalen Untermietvertrag mit der Freundin, der ihr auch das Recht gibt, von sich aus den Vertrag z. B. wegen Eigenbedarf zu kündigen oder eben zu kündigen, wenn sie selbst auch ausziehen will.

Ich würde die Bekannte nicht Mietfrei drin wohnen lassen. Setze einen Mietvertrag auf.
Was machst Du mit der Bekannten wenn die Mutter auszieht oder stirbt? So leicht wirst Du die nicht mehr los, vor allem dann nicht wenn sie kaum Miete zahlt. Ich würde mich da beim Mieterbund mal schlau machen wie man das am besten regeln kann um nicht in der Zukunft auf Probleme zu sitzen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wohnen ohne Mietentgelt ist möglich aber dann wäre es ein Wohnungsleihe.Alle Rechte eines Mieters entfallenin diesem Fall. Leihverträge ksind wirksam wenn mündlichoder schriftlich geschlossen wurden.

Wenn deine Mutter von ihrem geliehenen Wohnraum weiter Wohnraum an Dritte verleihen wisll, dann ist da ebenso möglich.

Ich glaube auch, dass du mit Übernahme des Hauses deiner Mutter kein grundbuchlich gesichertes Wohnungsrecht eingeräumt hast.

Ihr solltest das dringend vertraglich Regeln. Nur so habt ihr klare Verhältnisse. Vor allem kann man schon die Frage stellen wieso die Bekannte auch umsonst dort mit wohnen soll?