Muss ich demJobcenter meinen Arbeitsvertrag und meine Kontoauszüge vorlegen?

9 Antworten

Fordern und Bekommen sind immer zwei Paar Schuhe.

Dann melde Dich doch einfach ab in dem Monat, auf welchen das Arbeitsverhältnis folgt bzw. in welchem es beginnt und teile das Gleiche mit wie hier.

Vermutlich wird man den Arbeitsvertrag sehen wollen. Dem mußt Du aber nicht nachkommen.

Wenn Du allerdings in dem Monat, für welchen Du ggf. noch ALG 2 bekommen hast, Gehalt vom AG bekommst, mußt Du überzahltes ALG 2 erstatten!

Jain.

Melde Dich einfach ab. Die Gründe muss das JC nicht wissen.

Ob Du Kontoauszüge vorlegen musst, hängt davon ab, wann Dein erster Lohn kommt.

Das Amt erfragt gelegentlich vom neuen Arbeitgeber, wann der erste Lohn ausgezahlt oder ob ein Vorschuss gezahlt wird. Denn die Bemessung des ALG II richtet sich nach den Geldzuflüssen im Kalendermonat.

Wenn also dein erstes Geld erst verzögert fließt, kann es sein, dass du noch Anspruch auf ALG II hast.

Schön übrigens, dass du einen anständig bezahlten Job gefunden hast und jetzt auf eigenen Füßen stehen kannst. Das Leben wird etwas leichter dadurch.

Doch , es geht sie was an. Sie wollen auch sicher gehen, das du wirklich eine Anstellung hast:-)

Und eventuell hast du trotzdem noch, übergangsweise Anspruch auf Geld vom Amt.

Wieso ? Ich verdiene doch genug um mich selbst versorgen zu können

@Any1132

Und zu wann beginnst du die Arbeit ?

@Pauli1965

Ich habe die Arbeit am 29.10 begonnenen werde aber erst am 1.12 bezahlt

Du teilst dem Jobcenter einfach per Einschreiben mit, an welchem Tag dein Leistungsbeszug endet und gut ist. Viel Erfolg!

Das geht auch via Telefon!

@dulooseichwinn

Thereotisch schon, ist allerdings nicht wirklich zu empfehlen, da man dann im Falle eines Falles keinen Nachweis hat.

@crouphlinne

Hat man mir einem Brief per Einschreiben ebenfalls nicht.

@crouphlinne

Mit sollte das natürlich heißen 😅