Zieht Jobcenter mir mein Geld weg, bei einem Aushilfe Job?

6 Antworten

Abgezogen wird dir von deinem Erwerbseinkommen vom Jobcenter nichts, es wird aber als Einkommen auf deinen Bedarf angerechnet und deine Leistungen die deine Eltern für dich bekommen zumindest gekürzt, wenn nicht sogar ganz eingestellt.

Das wäre dann der Fall, wenn du mit deinem anrechenbaren Einkommen deinen eigenen Bedarf decken könntest, dann würdest du auch als unter 25 jähriges Kind aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Eltern raus sein und du müsstest dann von deinem Einkommen selber anteilig an deine Eltern zahlen.

Man müsste zunächst wissen wie viele Personen inkl.dir im Haushalt leben, was deine Eltern für die Warmmiete zahlen müssen, was du an Brutto verdienst und Netto aufs Konto bekommst und ob du im Monat für deine Arbeit mehr als 70 € für z.B. Fahrkosten und Arbeitskleidung ausgeben müsstest.

Angenommen es sind 600 € Warmmiete und mit dir 4 Personen im Haushalt, dann würde der Kopfanteil pro Person bei 150 € liegen und dazu käme bei dir derzeit min.noch ein Regelbedarf ( 14 - 17 Jahre ) von derzeit 328 €, dein Bedarf würde dann angenommen bei monatlich min.478 € liegen.

Wenn die 850 € dein Bruttoeinkommen sind, dann würden dir nach einem kostenlosen Brutto / Netto Rechner aus dem Internet als Single mit Steuerklasse 1 um die 680 € Netto zustehen, die würdest du dann angenommen vom Arbeitgeber auf dein Konto bekommen.

Ab dem 15 Lebensjahr stehen dir auf Erwerbseinkommen Freibeträge nach § 11 b SGB - ll zu, dass sind vom Bruttoeinkommen zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto nochmal 10 % an Freibetrag dazu.

Bei 850 € Brutto läge der Freibetrag dann bei 100 € Grundfreibetrag und 20 % Freibetrag von den übersteigenden 750 € Brutto = 150 €, der gesamte Freibetrag läge dann bei 250 €.

Diese 250 € würden dann theoretisch von deinen angenommenen 680 € Netto abgezogen und würden voraussichtlich um die 430 € anrechenbares Erwerbseinkommen ergeben und dazu käme dann min.noch dein Kindergeld von derzeit min.204 €.

So würdest du dann angenommen auf insgesamt ca.634 € anrechenbares Einkommen kommen und würdest bei einem Bedarf von angenommen 478 € aus der BG - der Eltern raus sein, sie würden also keine Leistungen mehr für dich bekommen.

Es bliebe dann angenommen ein Überschuss von 156 € ( 634 € minus 478 € Bedarf = 156 € ) und der würde deinem Kindergeld zugerechnet, dieser Teil würde dann wieder zum Einkommen von Mutter oder Vater und wenn dieses Elternteil welches das Kindergeld bekommt kein weiteres Einkommen hat und noch keine Freibeträge geltend machen kann, könnte es min.30 € Versicherungspauschale in Abzug bringen.

Dann würden z.B. nur max.126 € als Einkommen auf den Bedarf der übrigen BG - angerechnet.

Für dich würde das dann in diesem Beispiel so aussehen, dein Kindergeld von 204 € abzüglich dieser 156 € Überschuss Kindergeld, welchen du zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würdest, müsste von den 204 € Kindergeld abgezogen werden.

Du würdest dann angenommen von den 204 € Kindergeld zur eigenen Bedarfsdeckung noch 48 € benötigen, diese 48 € könnten deine Eltern dann z.B. auf deinen Kopfanteil der angenommenen 150 € Warmmiete anrechnen.

Dann hättest du angenommen noch deine 680 € Netto und davon müsstest du deinen Eltern den Differenzbetrag von angenommen 102 € zahlen und dazu dann z.B. min.noch den Kopfanteil vom monatlichen Abschlag den deine Eltern für den normalen Haushaltsstrom zahlen müssen.

Angenommen dieser läge bei 100 €, dann kämen bei 4 Personen min.noch 25 € dazu, also dann angenommen 127 € was du erst einmal zahlen müsstest.

Dann müsstest du dich mit deinen Eltern selber auf ein angemessenes Kostgeld für deine Verpflegung und Versorgung einigen, wenn du das nicht selber übernehmen willst, was du dann am Ende von deinen ca.680 € Netto noch übrig hast stünde dir dann zur freien Verfügung.

Wenn du weiterhin die Schule besuchst, dann kannst du dir aus dem Internet auch einmal folgendes suchen ,, ALG - 2 Ferienjob ", denn da könntest du pro Jahr in den Ferien in bis zu 4 Wochen bis zu 1200 € ohne Anrechnung auf deinen Bedarf dazuverdienen.

Das Jobcenter zieht Dir nichts von Gehalt ab. Dein Gehalt gehört aber zum Haushaltseinkommen, daher sinkt ja der Gesamtbedarf und das Jobcenter muss dann weniger Unterstützung bezahlen. Das wird aber vom H4-Betrag abgezogen, nicht von Deinem Gehalt.

Zieht Jobcenter mit etwas vom Gehlat weg?

Nein, dein Gehalt wird dir nicht vom Jobcenter abgenommen. Es kann lediglich sein, dass sie weniger Leistungen bezahlen weil du ja dann selbst zumindest anteilig für dich sorgen kannst.

Aushilfsjobs sind i.d.R. sog. Minijobs = auf 450 € - Basis.

Unabhängig davon wird jedoch Dein Lohn/Dein Gehalt auf Deinen Regelbedarf, den deine Eltern für Dich bekommen, angerechnet und der Auszahlungsbetrag an die Bedarfsgemeinschaft verringert sich.

Wenn Du auf 450 € - Basis arbeitest, gibt es einen Grundfreibetrag von 100 € zzgl. 20% vom verbleibenden Rest.

Bei vollen 450 € Verdienst werden 280 € auf Deinen Regelbedarf angerechnet.

Wenn Du über 450 € verdienst, gibt es diese Freibeträge auch - nur die Rechnung funktioniert etwas anders.

Ja, das wird zum Teil angerechnet