14-tägiges Widerrufsrecht bei Fitnessstudio-Vertrag? - Oder doch nicht?!

9 Antworten

Ich habe einen neuen Stromanbieter gesucht u. gewechselt. Er hat mir direkt mitgeteilt, dass ich ein 14-tägiges Widerrufsrecht habe. Ich kenne es nur so, dass man 14 Tage widerrufen kann.

Saarland60  07.03.2010, 21:24

Man kann nicht 14 Tage widerrufen.

Du hättest lediglich bei diesem speziellen Vertrag widerrufen können, weil der Vertragspartner dies angeboten hat und zugelassen hätte.

Ruf doch mal dort an und erkundige dich direkt bei Ihnen nach dem Geburtstagsangebot. Meistenm zeigen sich Firmen in solchen Dingen äusserst kulant, um ihre Kunden nicht zu verärgern.

saarland hat Recht. Das Wiederspruchsrecht gilt nur für bestimmte Fälle.

''Ich dachte, das gäbe es grundsätzlich bei jedem Vertragsabschluss.''

Da denkst du falsch und die Auskunft der Dame ist richtig.

Solch ein Widerrufsrecht gibt es gesetzlich nur bei Fernabsatz (Kauf per Internet) und bei Haustürgeschäften. Oder wenn es vertraglich bzw. per AGB geregelt ist.

maracujawin 
Fragesteller
 07.03.2010, 21:34

Zunächst vielen Dank für die hilfreiche Antwort. Wie gesagt: Mein Vertrag ist schon ganz in Ordnung; ich fühle mich nicht über den Tisch gezogen. Nur: Wenn's ne Möglichkeit gäbe, die 75 Euro Clubaufnahme zu sparen ... klar, dann würd ich's machen! - Ich gebe gern zu, dass ich in Rechtsfragen nicht sonderlich bewandert bin ... aber ist eine Promo-Aktion nicht auch eine Art 'Haustürgeschäft'? - Ich habe gefragt, ob ich das Angebot eine Nacht überschlafen könnte (das mache ich immer ganz gern) ... aber die Dame wollte schon ganz gern alles unter Dach und Fach haben ...

Saarland60  07.03.2010, 21:43
@maracujawin

Du solltest NICHT erwähnen, dass Du ohnehin auf dem Weg in dieses Studio warst, denn dann kann die Art des Vertragsabschlusses durchaus als Haustürgeschäft gelten. :-)

Natürlich wollte die Dame "ganz gern alles unter Dach und Fach haben", die Dame hat nämlich an diesem Vertrag Provision verdient. :-)

schIaumeier  30.01.2013, 12:38
@Saarland60

so ist es. Und was irgendeine Dame will oder nicht will, sollte dir am Popo vorbeigehen. Natürlich wollen die verkaufen, wie dumm kann man eigentlich sein? Auf der Staße sollte man sich generell nicht anquatschen lassen, mache ich nie.

ES GIBT KEIN GENERELLES RÜCKTRITTSRECHT VON VERTRÄGEN!

Weder 8 Tage, noch 14 Tage, noch 30 Tage.

Lediglich bei Haustürgeschäften lässt der Gesetzgeber ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu, bei Kaufverträgen, die auf dem Fernabsatzgesetz beruhen, beträgt die gesetzliche Widerrufsfrist 30 Tage.

Bei allen anderen Verträgen gilt: pacta sunt servanda. Verträge sind einzuhalten, unterschrieben ist abgeschlossen.

Lediglich wenn im Vertrag selbst ein Widerrufsrecht eingeräumt wird, existiert eins. Das ist dann aber nicht gesetzlich vorgegeben, sondern Bestandteil dieser spezifischen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sozusagen eine Kulanzleistung des Vertragspartners.