Wie komme ich aus diesem Vertrag raus? Gilt §355?

9 Antworten

Vielleicht kommt für Dich der §323 in Frage.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__323.html

Zitat:

"(1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten."

Nazürlich kommt es darauf an, was vertraglich vereinbart ist.

Das Widerrufsrecht nach § 355, 312 ff BGB gilt für "Fernabsatzverträge".

Du schreibst aber "bei einer Nachhilfeagentur", also gehe ich davon aus, dass du bei eben dieser vor Ort in den Räumlichkeiten warst, womit dies selbstverständlich KEIN Fernsabsatz oder Haustürgeschäft ist.

Anders sähe es aus, wenn der Vertrag online oder am Telefon zustande gekommen wäre. In dem Fall hättest du (vorausgesetzt man hat dich schriftlich belehrt am 31.08.2013 und du konntest ab dann die Dienstleistung nutzen) bis zum 14.09.2013 den Widerruf erklären müssen.

Hast du nicht, also spielt der § KEINE Rolle für dich.


Ob der Vertrag sich anfechten bzw. außerordentlich kündigen ließe wegen nicht-erbrachter Leistung oder dem Fehlen einer entscheidenden Eigenschaft, solltest du mit einen Rechtsbeistand klären, z.B. der Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt.

in jeder großen Stadt gibt es eine Verbraucherzentrale. Da findest du gute Beratung zu fast jedem Problem. Es kostet 7 Euro pro drei Beratungstermine. Mir haben die schon mehrmals geholfen. Sie geben die Formulare und helfen sie auch auszufüllen.

Weise schriftlich und nachweisbar darauf hin, dass der Vertrag seitens der Agentur nicht erfüllt wird und verlange eine Verbesserung der Situation. Wenn nichts passiert es einfach erstmal drauf ankommen lassen und nichts mehr bezahlen.

Stichwort § 273 BGB.

Wenn die keine Leistung bringen, die dich weiter bringt , denke ich kannst du mit denen doch mal reden um auszusteigen, versuchs einfach Vom Vertrag zurücktreten kannst du innerhalb 2 Wochen nach Vertragsabschluß, machs schriftlich.