Ist eine fristgerechte Widerrufung eines Vertrages auch ohne schriftliche Bestätigung gültig?

4 Antworten

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Du hast ja den Einlieferungsschein des Einschreibens.

Vielleicht hast du noch Zeugen für die Telefongepräche. Hier müsstest Du Datum Uhrzeit, Gesprächspartner der Telefongespräche protokollieren.

Heute ist Freitag -vielleicht ist noch jemand da im Unternehmen, dann könntest Du nocheinmal anrufen und das Telefongespräch aufnehmen.

Auch die Anrufliste der Telefonrechnung kann als Beweismittel gelten, dass du angerufen hast. Oft steht da die Sprechzeit auch drauf. Hebe alles gut auf, falls es zum Rechtsstreit kommt. Wenn du Probleme bekommst, solltest du auf jeden Fall die Verbraucherberatung (Zentrale in Hamburg) benachrichtigen.

Hast Du eine E-mail-Antwort oder Bestätigung?

Etwas dumm gelaufen - es ist Wochenende, viellecht erreichst du ja noch jemanden in der Firma.

Wenn nicht kann ich dir nur wünschen, dass alls gut geht.

Es ist richtig, dass der Widerruf auch ohne Bestätigung gilt, aber du musst beweisen können, dass der Verkäufer den Wideruf erhalten haben kann.

Ich nehme in wichtigen Fällen immer ein Einschreiben mit Rückschein, auf dem der Empfänger den Erhalt des Briefes bestätigt. Hast du den Rückschein nicht, kannst und behauptet der Empfänger Deinen Widerruf nicht erhalten zu haben, kannst Du einen Nachforschungsauftrag bei der Post aufgeben, wann und von wem das EInschreiben übergeben bzw. angenommen wurde.

Viel Glück.

Der Einlieferungsschein für das Einschreiben beweist aber nur, dass er einen Umschlag an die Firma geschickt hat. Ob da sein Widerruf drin war, ein Liebesbrief an die Sachbearbeiterin, wüste Beschimpfungen oder überhaupt gar nichts weiß niemand - von daher können beide Seiten alles behaupten...

ja einen Einlieferungsschein habe ich und ich kann auch beweisen das ich noch mehrmals mit Town and Country telefoniert habe. Per Email wurde mir auf meine Kündigung folgende Antwort geschickt:

"Hallo , euren Widerruf habe ich an den zuständigen Verkaufsleiter weitergeleitet. Der ist ab Montag wieder im Haus und wird sich mit euch in Verbindung setzen."

Daraufhin habe ich ja auch mit dem Herrn telefoniert und noch einmal wie bereits in der Kündigung geschrieben, verlangt, daß er mir diese auch noch schriftlich bestätigt. Er hat dann gesagt das er an einer Schulung teilnimmt und erst Freitag, den 29.06.12 (also heute) wieder im Hause sei und ich dann meine Kündigung noch schriftlich bestätigt bekomme. Leider hat er mir das nur am telefon geagt. Heute hab ich mehrmals versucht ihn anzurufen und auch per Email nochmal an unsere Abmachung erinnert. Er meldet sich jedoch nicht.

@Carrie1406

Nungut, wenn in der Mail tatsächlich erwähnt wird, dass der Widerruf weitergeleitet wird, dann ist die Sache klar.

Schreib nochmal mit Einschreiben mit Rückschein, dass Du aufgrund der Kündigung davon ausgehst, dass kein Vertrag mehr besteht.

Und dann kannst Du nur abwarten, was passiert. Wenn die noch was wollen musst Du Dich halt wehren.

Du hast innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist gekündigt. Als Nachweis hast du den Beleg des Einschreibens. Es bedarf keiner weiteren Bestätigung.

Der Widerruf gilt auch ohne schriftliche Bestätigung - Du wirst dann halt nur ein Problem haben, das zu beweisen.

Ich habe eine Email bekommen das mein Anliegen weitergeleitet wird, das ist jedoch das einzige was ich schriftlich erhalten habe. Und mehr als telefonische Kontakt haben die nicht Zustande gebracht. Aber ob das reicht weiß ich nicht.

@Carrie1406

Nicht als Beweis - weil ja schwerlich nachzuvollziehen ist, was genau jetzt in der Mail stand bzw. was in dem Briefumschlag gewesen ist.