Ab wann wird ALG1 neu berechnet wenn man seinen neuen Job verliert?

7 Antworten

Wenn du wieder arbeitslos bist, und noch einen Restanspruch an AlG 1 hast, lebt dieser wieder auf. Eine Neuberechnung erfolgt erst wenn du wieder 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hast.

Ich war zwar noch nie arbeitslos aber nach einem Jahr normal arbeiten hast du Anspruch auf alg1 alles was darunter liegt darfst du alg2 beantragen. Mit dem Beginn der Arbeit verlängert sich nicht deine Alte Frist!

Hat man in den letzten fünf Jahren schon einmal einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben und die Anspruchsdauer nicht voll ausgeschöpft, dann erhöht sich der neue Anspruch um diesen unverbrauchten Rest, maximal bis auf die Höchstdauer des erworbenen neuen Anspruchs

Frag doch einfach deinen Berater bei der ARGE. Der wird das ja wohl am Ehesten beantworten können.

OK. Bedeutet das jetzt, wenn ich in der Probezeit rausfliege, habe ich Anspruch auf mein "Altes" ALG1 was ich bis jetzt bekommen habe für die restlichen 10 Monate ohne das neu berechnet werden muss? Wäre dann ja eine gute Sicherheit für mich. Ich will den Job ja auch behalten da er mir sehr Spaß macht. Nur lässt einen so eine Information in der Hinterhand ja wesentlich besser schlafen wärend der Probezeit. Dazu sei noch gesagt, vor meiner Arbeitslosigkeit war ich 6 Monate in einer Transfergesellschaft und davor habe ich über 6 Jahre am Stück aufm Werk malocht. Also Kriege ich dann wohl meine restichen 10 Monate oder?

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