Ab wann wird ALG1 neu berechnet wenn man seinen neuen Job verliert?
Hallöchen... ich habe eine Frage zu meiner Situation die sich mir auch durch massives googeln nicht erklären will. Also... ab dem 1.7.2013 werde ich wieder einen Job haben. Zwar erstmal für 11€/Std. bei 39Std/Woche aber egal, kann ja nur mehr werden :-) Natürlich habe ich dabei auch eine Probezeit, diese Beträgt 6 Monate. Nun frage ich mich, was passiert mit meinem Anpsruch auf ALG1 wenn ich in der Probezeit meinen Job verlieren sollte? Ich war jetzt 2 Monate arbeitslos und hätte somit ja noch 10 Monate alten Anspruch. Es ist nämlich so, dass ich vorher sehr gut verdient hatte ( auch durch jetzt fehlende Schichtarbeit) und Arbeitslosengeld in Höhe von 1160€ bekommen habe. Bei meinem jetzigen Std.lohn und Wochenarbeitszeit werde ich wohl Netto 1250€ bekommen... also nicht wirklich viel mehr aber egal. Wenn ich in der Probezeit den Job verlieren sollte, möchte ich natürlich noch gerne meine restlichen 10 Monate Anspruch geltend machen. Aso meine Frage lautet ganz kurz und knapp: Wie lange muss ich am Stück arbeiten, damit ich meinen Anspruch auf die restlichen 10 Monate verliere und mein ALG1 neu berechnet werden würde, was für mich dann wohl seeeeehr negativ ausfallen würde???
Ich hoffe ich kann von euch etwas definitives erfahren, da ich im Netz immer unterschiedliche Meinungen finde. Mal 6 Monate, mal ein Jahr, mal wird sofort neu berechnet.
Bitte helft mir.
7 Antworten
Wenn du wieder arbeitslos bist, und noch einen Restanspruch an AlG 1 hast, lebt dieser wieder auf. Eine Neuberechnung erfolgt erst wenn du wieder 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hast.
Ich war zwar noch nie arbeitslos aber nach einem Jahr normal arbeiten hast du Anspruch auf alg1 alles was darunter liegt darfst du alg2 beantragen. Mit dem Beginn der Arbeit verlängert sich nicht deine Alte Frist!
Hat man in den letzten fünf Jahren schon einmal einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben und die Anspruchsdauer nicht voll ausgeschöpft, dann erhöht sich der neue Anspruch um diesen unverbrauchten Rest, maximal bis auf die Höchstdauer des erworbenen neuen Anspruchs
Frag doch einfach deinen Berater bei der ARGE. Der wird das ja wohl am Ehesten beantworten können.
OK. Bedeutet das jetzt, wenn ich in der Probezeit rausfliege, habe ich Anspruch auf mein "Altes" ALG1 was ich bis jetzt bekommen habe für die restlichen 10 Monate ohne das neu berechnet werden muss? Wäre dann ja eine gute Sicherheit für mich. Ich will den Job ja auch behalten da er mir sehr Spaß macht. Nur lässt einen so eine Information in der Hinterhand ja wesentlich besser schlafen wärend der Probezeit. Dazu sei noch gesagt, vor meiner Arbeitslosigkeit war ich 6 Monate in einer Transfergesellschaft und davor habe ich über 6 Jahre am Stück aufm Werk malocht. Also Kriege ich dann wohl meine restichen 10 Monate oder?
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