ALG1 nach Zeitarbeit
Hallo Leute,
ich schreibe jetzt etwas spät... bin zu gestresst zum einschlafen. Habe 13 Monate bei einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet. Jetzt wo aber längere Zeit kein Einsatz vorhanden ist wurde mir heute gekündigt und ich sitze wohl bald auf dem Trockenen! Ich mache mir ein wenig Sorgen wegen dem ALG1. Ich rufe morgen oder übermorgen bei der Arge an und sage Bescheid, dass ich in ein paar Wochen arbeitslos bin. Jetzt habe ich aber folgende Bedenken:
Ich wurde schonmal bei der gleichen Zeitarbeitsfirma nach 4 Monaten gekündigt und habe dann einen Monat lang Hartz 4 beziehen müssen. Als die dann aber wieder einen Einsatz für mich hatten haben sie mich wieder eingestellt und ich habe daraufhin nochmal über 8 Monate gearbeitet. Ich habe auch 3 Monate lang, vor meiner Einstellung, Hartz 4 bezogen. Jetzt habe ich irgendwo gelesen, dass der Anspruch auf ALG1 erlischen kann, wenn man Hartz 4 bezogen hat... stimmt das?
Bei mir wurde das Gehalt aufgestockt. Hat das einen Einfluss darauf ob ich ALG1 bekomme?
Ich fange am besten gleich an nach Jobs zu suchen, wäre super wenn ich innerhalb der nächsten 4 Wochen etwas finden würde, aber die Sache mit dem Arbeitslosengeld macht mich ein wenig nervös.
Liebe Grüße
P.S. sorry falls ich Grammatikfehler drinnen habe... ist wie gesagt etwas spät. ;)
6 Antworten
Moin,
guckst du hier:
Wenn die so genannten Anwartschaftszeiten erfüllt sinnd, bekommst du ALG 1, auch dann, wenn du zuwischendurch mal ALG 2 bezogen hast.
Die geforderten 12 versicherungspflichtigen Monate in den letzten 2 Jahren scheinen bei dir erfüllt zu sein.
Hier mal n Rechner zur ermittlung deines ALG1 Anspruchs.
http://www.brutto-netto-rechner.info/arbeitslosengeld-I-rechner.php
Es kann durchaus sein, dass dein ALG 1 Anspruch so gering ist, dass du mit Hass 4 aufstocken musst.
Das ist bei Leiharbeitern sehr häufig so.
also wenn du mehr als 12 monate versicherungspflichtig gearbeitet hast hast du 6 monate anspruch auf alg1 wenn du aber von harzV aufgestockt wurdest dann bekämst du sowenig alg1 das wieder aufstocken müßtest
klar musst du dich jetzt schon beim amt arbeitssuchend melden ansonsten riskierst du eine sperre da du schon weßt das die tage arbeitslos wirst kleiner tipp sag der arge/jobcenter das nicht mehr bei dieser zeitarbeitsfirma arbeiten möchtest da sonst wieder bei denen vor der türe stehst
http://www.sozialhilfe24.de/arbeitslosengeld-alg-i-1/anspruch.html außerdem musst du dich arbeitssuchend melden schnellstmöglich und auch arbeitslos wenns dann soweit ist. da du 13 monate gearbeitet hast, hast du anspruch auf alg1
Um ALG1 zu bekommen,muss man einen bestimmten Zeitraum am Stück berufstätig gewesen sein,bin mir nicht siche wielange 12-18 Monate.Wenn Du in dieser Zeit Harz4 bekommen hast,hast Du leider auch keinen Anspruch auf ALG1
Achte darauf, dass du auch für die Zeit ohne Einsatz dein Geld bekommst und dass dafür weder Plustunden noch Urlaub verrechnet werden, denn du hast einen gesetzlichen Anspruch auf die vertragliche Vergütung bei Annahmeverzug nach § 615 BGB und durch § 11 Abs. 4 Satz 2 AÜG ist dabei auch das Stunden- und Urlaubskonto absolut tabu für den Zuhälter.
Ein Anspruch auf ALG I kann nicht erlöschen, er kann lediglich nur nicht bestehen. Wenn du zuvor schon ALG II bekommen hast, wird dein Anspruch auf ALG I wohl kaum ausreichen und musst sogar das Arbeitslosengeld aufstocken. Anspruch auf ALG I hat man, wenn man die Voraussetzungen erfüllt und mindestens 12 Monate am Stück sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst, was aber nach deinen Ausführungen nicht der Fall ist
Moin stelari,
Anspruch auf ALG I hat man, wenn man die Voraussetzungen erfüllt und mindestens 12 Monate am Stück sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst, was aber nach deinen Ausführungen nicht der Fall ist
Das ist nicht richtig.
Die Anwartschaftszeiten hab ich im Link gepostet.
Außerdem würde der Fragesteller das mit seinen 13 Monaten auch erfüllen.