1 Woche Sperre bei ALG I

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Mit dem telefon ist das leider so eine Sache. Da hast du irgendein Call-Center dran, das wer weiß wo sitzt, und du hast keinerlei Gewährleistung, dass deine Nachricht überhaupt weiter gegeben wird.

Aber mit einer Woche bist du da noch gut bedient. Widerspruch solltest du trotzdem einlegen. Das kostet schlielßlich nichts.

Hallo ich kann mir nicht vorstellen das die Sachbearbeiter so unmenschlich sind? Wenn dein Auto nicht anspringt ist es ja meist schon zu spät um noch mit den Öffi´s von außerhalb noch pünklich zu kommen. Falss es wirklich zur Sperre kommt Widerspruch einlegen und Situation schildern.

DerHans  11.12.2012, 14:32

Dass das Auto nicht anspringt, könnte aber genau so ausgelegt werden, dass einfach eine Ausrede ist.

Wenn ein wichtiger Termin richtig teuer werden kann, muss man rechtzeitig dafür sorgen, dass man trotzdem pünktlich ist.

Br1ckt0p  11.12.2012, 15:22
@DerHans

Sollte man könnte man, aber wie realistisch ist das? Und ich finde eine Verspätung oder ein verpaster Termin beim AA sollte mit Begründung schon drin sein.Wenn bei mir die S-Bahn ausfällt oder nur noch alle zwei Stunden kommt komm ich auch zwangsläufig zu spät zur Arbeit, deswegen wird wohl keiner um vier Uhr losfahren um ganz sicher zu gehen das er ja pünktlich halb neun seinen Termin warnehmen kann und wenn er dafür zwölf Kilometer zu Fuß zur AA marschiert.

Hast du bei dem Termin angerufen und abgesagt? Wenn nein, finde ich eine Strafe gerechtfertigt.

Sumsi8 
Fragesteller
 11.12.2012, 13:10

Ja klar habe ich angerufen und man sagte mir es wäre kein Problem den Termin zu verschieben. Ich solle einfach auf einen neuen Termin warten.

Vermeiden Sie künftig einfach Mißverständnisse, die Geldeinbußen nach sich ziehen könnten! Lösen Sie sich aus diesem Elend staatlicher Alimentation und führen Sie wieder ein selbstbestimmtes Leben!

Sumsi8 
Fragesteller
 11.12.2012, 13:11

Na das beabsichtige ich selbstverständlich auch. Nur will mich zur Zeit keiner einstellen da ich einen kleinen Sohn 24 Monate habe. Mein damaliger Arbeitgeber wollte mich mit Kind leider nicht behalten und dort habe ich 10 Jahre lang gearbeitet. Wie viele vielleicht denken ich bin kein Sozialschmarotzer!!!!!!!! Aber leider bin ich diese Situation geraten....

"(6) Die Dauer einer Sperrzeit bei Meldeversäumnis ... beträgt eine Woche." Siehe SGB III. Und eine Woche ab heute, Mittwoch, geht genau bis nächste Woche Dienstag - also sieben Tage.

Und am Anfang heißt es klar: § 159 Ruhen bei Sperrzeit - "(1) Hat die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben ..."

Was macht man nun, wenn das Auto nicht anspringt und kein Bus mehr das Amt erreicht an diesem Tag (s. unten)? Das, was das Gesetz sagt ebenda:

"Die Person, die sich versicherungswidrig verhalten hat, hat die für die Beurteilung eines wichtigen Grundes maßgebenden Tatsachen darzulegen und nachzuweisen, wenn diese Tatsachen in ihrer Sphäre oder in ihrem Verantwortungsbereich liegen."

Nun gilt ein Frist-Versäumnis beim Amt als geheilt, wenn ein Termin noch am selben Tag wirksam wahrgenommen werden kann. Also gilt die Ausrede nicht, man hätte es mit dem Bus nicht bis 8 Uhr 30 geschafft.

Ob man dies wissen muss, weiß ich allerdings nicht. Also dass man den Termin am selben Tag noch nachholen kann, um eine Sperrzeit des ALG I zu vermeiden (bzw. eine Absenkung des ALG II).

Zu klären versucht werden kann das im Gespräch mit dem Sachbearbeiter, danach mit dessen Vorgesetzten, danach per Widerspruch an das Amt, danach per Klage beim Sozialgericht.

Gruß aus Berlin, Gerd