Bedarfsgemeinschaft/ Jahr auf Probe?

1 Antwort

Was die Dame sagt interessiert erst einmal nicht !

Er muss bzw.musste ja einen ALG - 2 Antrag stellen, wenn er da beim Ausfüllen schon einen Fehler gemacht hat und dich als Mitglied seiner BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) angegeben hat, dann habt ihr bzw.du tatsächlich jetzt schon ein Problem.

Denn dann auf einmal zu sagen das ihr doch keine BG - seid kommt dann beim Jobcenter nicht so gut und dann müsstet ihr den Nachweis erbringen das ihr tatsächlich alles schön getrennt haltet.

Du wärst nämlich nach dem Zusammenzug nur eine weitere Person im Haushalt und das hätte dann auch so im Antrag angegeben werden müssen.

Sollte alles korrekt ausgefüllt worden sein und das Jobcenter dennoch eine BG - unterstellen, dann fristgerecht und schriftlich Widersprechen und angeben das du ihn finanziell nicht unterstützt.

Ausgefüllt haben wir noch nichts. Erst Donnerstag. Also steht uns gesetzlich das eine Jahr zu?

@jayjayfl87

Zumindest in eurem Fall sollte das dann so sein, wenn aus dem gestellten Antrag wie gesagt nichts anderes hervorgeht, also du zu seiner BG - gehören würdest, denn dann würdet ihr damit erklären füreinander einzustehen, dass von Beginn des Zusammenzuges !

Es steht zumindest so im SGB - ll, wann unter anderem eine BG - vermutet werden kann, dass wäre der Fall, wenn man mit einem Partner länger als 1 Jahr zusammen wohnt.

Gib im Internet doch einfach mal ein ,, Bedarfsgemeinschaft Hartz - lV ", da solltest du das mit diesem einen Jahr finden.