ALG2 , 100 % Sanktion , Miete?
Hallo Meine Frage , ein Kumpel von mir bezieht ALG2 meine Frage war an ihn was passiert wenn man eine 100% Sperre vom Amt bekommt bezahlt das Amt die Miete von 350 warm trotzdem weiter weil die koennen die Leute ja nicht einfach auf die Straße setzen , er sagte ja sie muessen das machen & ist wohl so geregelt...Kennt sich hier jmd aus?..
6 Antworten
Wenn er zum Jobcenter hin geht persönlich mit dem Berater/in spricht können sie die Miete weiter zahlen. Zur Not direkt an den Vermieter. Totalverweigerer müssen mit den Folgen, ohne Geld, leben. Zur Zeit ist auch Camping unter Brücken erträglich. Doch der nächste Winter kommt bestimmt.
Jobcenter haben einen gewissen Ermessensspielraum bei der Verhängung von Leistungskürzungen, dennoch muss dieser eine
schriftliche Rechtsforlgenbelehrungvorangehen. Es reicht nicht aus, wenn der Sachbearbeiter schreibt, dass
bei Pflichtverletzungen Sanktionen drohen. Die Belehrung zu den
Rechtsfolgen muss je
Einzelfall konkret, verständlich und ausreichend begründeterfolgen.
Ansonsten ist die Verhängung von Strafen nichtig und der
Leistungsbezieher sollte Widerspruch gegen den Sanktionsbescheid
einlegen.
Die Sanktionen bekommt man nicht grundlos. Wer Geld will, muss sich auch an bestimmte Spielregeln halten. Also mitarbeiten und keine Sanktionen bekommen, dann erübrigen sich solche Fragen.
Wer eine Sanktion bekommt, betrifft es im Normalfall immer nur die Leistung, nicht aber die Miete.
Dann muss man zwischen U und Ü-25 entscheiden.
Dass erstere Härter Bestraft werden ist verständlich, aber um sich ein 100% Sanktion zu verdienen muss man mind. 3x in einem Jahr gegen sein Pflichten verletzt haben. Ohne Grund bekommt man so eine jedoch nicht.
Auch ist die Behauptung nicht ganz korrekt dass 100% die Miete wie gesagt mit einbezieht. Das liegt im Ermessen des Sachbearbeiters. Generell liegt es im Ermessen des Sachbearbeiters eine Sanktion zu verhängen, auch wenn es interen Richtlinien gibt. Aber es sind nun mal Richtlinien - Sanktionen selbst sind aber Rechtswidrig.
Seit Jahren beschäftigt das viele Stellen und Gerichte.
Dann hat er seinen Teil des Vertrags offenbar nicht erfüllt und das Jobcenter darf ihm auch alles an Leistung streichen. Dazu gehört natürlich auch die Zahlung der Miete.
Aber keine Sorge. Es gibt Obdachlosen-Unterkünfte für Verweigerer und Aussteiger. Wer was will muss eben auch Pflichten erfüllen. Dazu hat er sich ja auch vertraglich verpflichtet.