1-monatige Pause zwischen Jobs?

3 Antworten

bei einer Übergangszeit von bis zu 4 Wochen läuft der Versicherungsschutz einfach weiter. Ab 4 Wochen muss man sich freiwillig pflichtversichert (waren in 2012 bei TK ca 150€/ Monat).

Tust Du das nicht, kann der Beitrag später immer noch gefordert und auch vollstreckt werden.

Ist ausserdem eine Milchmädchenrechnung> hab nen Unfall und die Rettung kommt: 10€ Zuzahlung mit Versicherung, gerne mal 500€ ohne.

shyness888 
Fragesteller
 29.03.2019, 09:54

Danke. Ich habe GKV (TK) angerufen, und sie hat mir gesagt, dass in diesem Fall meine freiwillige Pflichtversicherung wird 406 Euro! (150 Euro wäre kein Problem.. ) pro Monat sein, weil mein Mann privatversichert ist und gut verdient:( Ist er richtig?

shyness888 
Fragesteller
 29.03.2019, 10:05

"Ab 4 Wochen muss man sich freiwillig pflichtversichert" - Bedeutet das, dass für erste 4 Wo zahlt TK, und dann muss ich mich nur für 2 Tage (29.04.2019 und 30.04.2019) freiwillig aus eigener Tasche pflichtversichern? Oder für diese 2 Tagen muss ich einen neuen VOLLEN Monatsbeitrag zahlen?

Die arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit erfordert maximal 2 werktage. vermittlungsvorschläge für 4 Wochen sind nicht zu erwarten da du schon einen neuen Vertrag hast.

Ja, wenn du für den Monat den Beitrag aus deiner eigenen Tasche zahlst.

Du kannst dir aussuchen- Schreibkram oder einen Monat ohne finanzielle Unterstützung.

Brince  29.03.2019, 09:43

das stimmt:)

shyness888 
Fragesteller
 29.03.2019, 09:49

Also, damit KV diesen Beitrag doch zahlt, muss ich den neuen Job z.B. am 15.04.2019 beginnen (oder 22.04.2019 oder 29.04.2019), sodass es WENIGER als 4 Wo ist, richtig?