08.03.21 Feiertag in Berlin aber nicht in Brandenburg, Wohnort in Berlin aber Arbeitsort in Brandenburg?

7 Antworten

Natürlich bekommst du den Tag bezahlt wenn du arbeitest.

Es gilt die Feiertagsregelung des Arbeitsplatzes, nicht des Wohnorts.

Heißt: du gehst ganz normal zur Arbeit, solltest aber bei Bedarf am Arbeitsort einkaufen, weil an deinem Wohnort alles zu ist.

Klar bekommst du den Feiertag bezahlt, wenn du in Berlin arbeitest.

Wenn du am Firmensitz in Brandenburg angestellt bist und dort arbeitest, bekommst du den Tag natürlich nicht bezahlt. ( Du wirst natürlich für deine Arbeit bezahlt, aber nicht fürs zu Hause bleiben)

in Brandenburg ist es ein ganz normaler Arbeitstag

Du musst arbeiten gehen. Wohnort zählt nicht