Wohngeld/Fahrtkosten bei neuem Job.

2 Antworten

Ein Anrecht hat man nicht,weil das kann Bestimmungen sind,wenn du aber eine versicherungspflichtige Beschäftigung vorweisen kannst und ein Pendeln unzumutbar ist,dann wird es auch einen Zuschuss geben,der meines Wissens bis zu 6 Monate gezahlt werden kann !

Die Höhe müsste dann individuell festgelegt werden,muss aber vorher beantragt werden.