Bekommt man sonntags Feiertagszuschlag?

6 Antworten

Zuschläge und Zulagen

Grundsätzlich muss man zwischen dem Anspruch auf einen Zuschlag für
Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und der steuerrechtlichen Regelung
unterscheiden. Das Einkommensteuergesetz legt nur die Bedingungen für
die Steuerfreiheit fest. Dort steht nicht, dass diese Zuschläge in
genannter
Höhe gezahlt werden müssen.

Mit Ausnahme der Zuschläge für Nachtarbeit besteht kein gesetzlicher
Anspruch auf Zuschläge und Zulagen. Ein entsprechender Anspruch des
Arbeitnehmers kann sich nur aus einem Tarifvertrag, einer
Betriebsvereinbarung, einer betrieblichen Übung oder einem
Arbeitsvertrag ergeben.

Sonntags- und Feiertagsarbeit

Nach § 9 Arbeitszeitgesetz dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.
Der § 10 Arbeitszeitgesetz lässt aber viele Ausnahmen zu.

Das Bundesarbeitsgericht hat am 11.01.2006 entschieden, dass es einen gesetzlichen Anspruch auf Lohnzuschlag für
Sonn- und Feiertagsarbeit nicht gibt (BAG, Urteil vom 11.01.2006 - 5 AZR 97/ 05).

Nach §11 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz gilt folgendes:

Arbeitnehmer die an einem Sonntag beschäftigt werden, müssen einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb

eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist.

Arbeitnehmer die an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt werden, müssen einen

Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu

gewähren ist.

Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Zuschläge für Sonntags- und Feiertagsarbeit bestehen dafür Regelungen zur Steuerfreiheit
(Zuschläge nach § 3b EStG). Der Anspruch kann sich nur aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung,
einer betrieblichen Übung oder einem Arbeitsvertrag ergeben.

(Quelle: Lohn-Info.de)

Nein, für einen "normalen" Sonntag gibt es den entsprechenden Sonntagszuschlag. Bei uns in der Chemioe 60%. Wenn der Sonntag ein Feiertag ist, gibt es den höheren Feiertagszuschlag (aber nicht zusätzlich zum Sonntagszuschlag).

Natürlich nicht. Wenn ein Sonntag ein Feiertag wäre, hieße er Feiertag und nicht Sonntag.

Du bekommst doch auch keinen Ferrari, wenn du einen Punto kaufst.

SONNTAG

FEIERTAG

Finde den Unterschied.

Ein Sonntag ist nicht automatisch ein Feiertag, wird aber - so weit ich weiß - besser vergütet als ein normaler Werktag. Das ist auch in Deinem Vertrag niedergeschrieben - lies da mal nach.