Darf mein AG mich auswärts beschäftigen?

8 Antworten

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Steht im Vertrag z.B. "Der Arbeitsort ist Berlin", kann Dein AG nicht wirklich was machen.

Steht dort "Der Arbeitsort ist in der Regel Berlin" kann er Dich auf notwendige Dienstreisen schicken, die er natürlich zu tragen hat.

Wenn er Dich längerfristig an einem anderen Standort einsezten will (z.B. andere Stadt/Bundesland) müsste dieser oder ähnlicher Passus im AV stehen: "Der Arbeitgeber behält sich vor, den Arbeitnehmer bei Bedarf auch an einem anderen Ort des Arbeitgebers innerhalb Deutschlands zu beschäftigen".

Schau also noch mal in Deinen AV und sag uns was dort genau niedergeschrieben ist.

Also in meinem AV steht "Der Arbeitsort ist Erfurt". Es sind auch keine weiteren Punkte bezüglich des Arbeitsortes angegeben. Vielen Dank für Deine Antwort!

Draco71

Wenn es sich nur um kurzfristige, vorübergehende Einsätze an anderen Orten verlangt, ist dies durchaus rechtens.

Schwieriger wird es bei einer langfristigen oder permanenten Änderung des Arbeitsortes. Wenn im Arbeitsvertrag der jetzige Ort explizit genannt ist, kann der AG das nicht verlangen, es sei denn, im Vertrag ist ein einseitiges Versetzungsrecht enthalten.

Lies mal:

http://www.arbeitsvertrag.de/arbeitsort-arbeitsvertrag/index.html

So lange der Arbeitgeber die Kosten für eine auswärtige Arbeit übernimmt, kann er selbstverständlich seinen Mitarbeiter auch anderswo beschäftigen.

@DerHans

Wenn Du mit anderswo noch in derselben Stadt meinst hast Du recht, ansonsten kommt es drauf an, was genau im Arbeitsvertrag steht.

Im Arbeitsvertrag MUSS der Einsatzort genannt werden.

Das Manko ist, wenn es nicht der Fall ist, kann der Vertrag nichtig sein. Im Notfall einfach mal ein ruhiges Gespräch mit dem AG suchen und fragen, warum und wieso der Wechsel sein soll.

DU musst es annehmen, wenn "wechselnde Einsatzorte" im Vertrag genannt ist, ansonsten kannst Du es ablehnen. Das macht aber keinen guten Eindruck und wird vermutlich Ärger bereiten.

Wenn es nicht drin steht, kannst Du ja mal mit dem Betriebsrat reden und fragen, was Du machen kannst.

Wenn in Deinem Arbeitsvertrag nicht KEIN Bundesweiter Einsatz expleziet vereinbart ist, sondern nur Dein jetziger Arbeitsort, dann ist auch Dein Arbeitgeber an diesen Vertrag gebunden und kann es nicht von Dir verlangen. Er kann Dich höchsten höflich danach Fragen oder darum bitten.

Er darf Dich dort einsetzen, wo es die betrieblichen Erfordernisse verlangen. Die Reisekosten und Verpflegungs-Mehrkosten (Auslösung) muss er aber bezahlen.

Er darf Dich auch entlassen, wenn er Dich wegen Arbeitsmangel nich weiterbeschäftigen kann.