Muss man in Berlin Brandenburg wohnen um in Berlin zu studieren?

3 Antworten

Nein, du bekommst keine Probleme. Denn gleich im ersten Absatz steht doch, dass jeder Deutsche berechtigt ist, an einer Hochschule des Landes Berlin zu studieren.

Sandraboes 
Fragesteller
 07.02.2020, 13:09

Hallo, dies ist korrekt, aber nach  § 10 Abs. 6 Nr. 1a muss ich auch dort gemeldet sein, glaube ich. Und das schließt ja den Wohnort dort ein.

Nataly2301  07.02.2020, 13:11
@Sandraboes

Aber das Einzugsgebiet der Hochscule ist doch nicht auf Berlin/Brandenburg begrenzt. Das steht da nirgendwo. Auch das Bundesgebiet kann Einzugsgebiet sein.

Sandraboes 
Fragesteller
 07.02.2020, 13:14
@Nataly2301

Heute gab es eine Erinnerung zur Rückmeldung und da stand das hier:

Als Studierende*r einer Berliner Hochschule haben Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Einzugsgebiet der Hochschule. Das Einzugsgebiet entspricht nach §7 Abs. 1 Satz 2 Berliner Hochschulzulassungsgesetz den Bundesländern Berlin und Brandenburg.

Nataly2301  07.02.2020, 13:17
@Sandraboes

Wo whnst du denn, wenn du nur 35 min zur Uni hast? Dann musst du doch in einem der beiden Bundesländer wohnen, oder nicht

Sandraboes 
Fragesteller
 07.02.2020, 13:21
@Nataly2301

Da wo Martin Luther seine Thesen an die Kirche geschlagen hat.

Woraus schließt du das? Da steht doch

Auf dem Personalausweis soll eine Anschrift im Einzugsgebiet der Hochschule ( § 7 Absatz 1 Satz 2 des Berliner Hochschulzulassungsgesetzes ) eingetragen sein; die Meldebescheinigung soll eine alleinige Wohnung oder eine Hauptwohnung im Einzugsgebiet der Hochschule ausweisen.

Und im Einzugsbereich lebst du doch zweifelsohne.

Sandraboes 
Fragesteller
 07.02.2020, 13:04

Hallo, ja, aber das Einzugsgebiet ist Berlin Brandenburg, ich wohne dort nicht

DerRoll  07.02.2020, 13:11
@Sandraboes

Wo steht dass 35min Pendelzeit kein "Einzugsgebiet" sind? Ich glaube nicht das es da eine gerichtsfeste Festlegung gibt.

Sandraboes 
Fragesteller
 07.02.2020, 13:14
@DerRoll

Heute gab es eine Erninnerung zur Rückmeldung und da stand das hier:
Als Studierende*r einer Berliner Hochschule haben Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Einzugsgebiet der Hochschule. Das Einzugsgebiet entspricht nach §7 Abs. 1 Satz 2 Berliner Hochschulzulassungsgesetz den Bundesländern Berlin und Brandenburg.

DerRoll  07.02.2020, 13:15
@Sandraboes

Wo ausserhalb von Brandenburg wohnst du denn dass du es dennoch in 35h zur Uni in Berlin schaffst? Hast du einen Hubschrauber?

So ziemlich am nächsten dran ausserhalb Brandenburgs wäre laut Karte Genthin, von dort benötigt man ca. 1h20 min mit dem Auto.

Sandraboes 
Fragesteller
 07.02.2020, 13:19
@DerRoll

Den Wohnort möchte ich nicht offen legen, aber mit dem ICE bin ich in 35 Minuten in Berlin und dann nochmal maximal 10 min zur Uni. Also immer noch besser als viele meiner Kommilitonen/innen

Sandraboes 
Fragesteller
 07.02.2020, 14:17

Hi, also glaubst du tatsächlich, dass ich keine Probleme bekommen werde? Ich möchte nur ungern nach Berlin ziehen, könnte es mir auch nicht leisten und eine WG ist für mich leider keine Option, hatte dieses vergnügen schon. Darf man eigentlich wirklich dazu gezwungen werden dort zu leben?

DerRoll  07.02.2020, 14:20
@Sandraboes

Schon nach deiner Aussage muß es ja gar nicht Berlin sein, sondern es tut ein beliebiger Ort in Brandenburg (der dann halt keinen so schönen ICE Anschluß hat). Ich würde das auf mich zukommen lassen, auf deine Pendelzeit verweisen und im Zweifel klagen. Ich denke nämlich nicht dass das gerichtsfest ist.

Möglicherweise würde eine Klage wegen Diskriminierung helfen.

  1. Nur, weil Student X in Berlin die Wuchermieten nicht zahlen kann, darf er dort nicht studieren?
  2. Student X hat am Heimatorte soziale Verpflichtungen (Mithilfe bei einem Pflegfall)
  3. Die gleichen Verhältnisse innerhalb der BRD müssen meines Wissens nach "gleich" sein.
  4. Du hast (mit Deutschem Pass) grundsätzlich die freie Wahl deines Wohnortes.

Lass es darauf ankommen.