0 Euro diesen Monat und nächsten Monat- Arbeitslosgengeld I und Arbeitslosengeld II Fragen, Hilfe!

5 Antworten

Wenn du dir vor deiner Bundeswehrzeit keinen Anspruch auf ALG - 1 erworben hast,steht es dir auch nicht zu !!! Da du bei der Bundeswehr von deinem Sollt keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast.Du kannst natürlich einen Antrag auf dem Jobcenter stellen um ALG - 2 zu bekommen.Es wird aber auf jeden Fall geprüft werden,ob deine Eltern dir gegenüber noch zu Unterhalt verpflichtet sind,zum Beispiel,weil du noch keine abgeschlossene Ausbildung hast.Würdest du dann doch Anspruch auf ALG - 1 haben,würde das Jobcenter bei der Agentur für Arbeit einen Erstattungsanspruch geltend machen und das eventuell an dich gezahlte ALG - 2 zurück fordern,bevor du einen eventuellen Rest überwiesen bekommen würdest.Wenn du also aufs Jobcenter gehen möchtest,nehme am besten gleich deinen Mietvertrag,aktuelle Kontoauszüge und wenn vorhanden Sparbuch / Bücher mit um deine Bedürftigkeit ( Mittellosigkeit ) belegen zu können.Hast du schon Mahnungen wegen Miet oder Heiz / Energierückständen bekommen,nehme diese am besten auch gleich mit.Besteht dadurch eine hohe Wahrscheinlichkeit,das du Obdachlosen werden könntest,ist deine Chance groß,das du von dem Jobcenter auf Antrag zumindest ein zinsloses Darlehn bekommst,damit du deine Rückstände ausgleichen kannst.Das müsstest du dann in monatlichen Mindestraten von 10 % der Darlehnssumme an das Jobcenter zurück zahlen.

Du solltest auf jeden Fall Alg 2 beantragen - bei der Antragstellung musst du natürlioch angeben, dass Du bereits einen Antrag auf Alg 1 gestellt hast (und dass der vermutlich abgelehnt wird) wenn nicht werden die Zahlungen dann zwischen den Behörden verrechnet ...

Wichtig: bei Alg 2 zählt das Antragsdatum ... rückwirkend gibt es nichts .. also gleich am Montag hingehen

ich glaube aber auch nicht, das Du als ehemaliger Soldat (?) Anspruch auf Alg 1 hast, weil für Soldaten (die Sold erhalten) keinerlei Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt werden.

Der grundsätzliche Anspruch auf ALG2 wirkt rückwirkend zum Monatsersten (d.h. wenn du deinen Antrag noch vor Ablauf Juli stellst: rückwirkend zum 1.7.). ALG2 wird dann gewährt, wenn man seinen Bedarf (=seinen Regelsatz und seine angemessenen Unterkunftskosten) nicht aus eigenem Einkommen inkl. ALG2-vorrangiger Ansprüche decken kann. Bekommt man kein ALG1 bzw. reicht das ALG1 nicht zur Bedarfsdeckung aus, hat man grundsätzlich Anspruch auf (ergänzendes) ALG2. Wenn die Antragsbearbeitung voraussichtlich länger dauert bzw. wenn der zuständige Leistungsträger noch unklar ist, muss das Jobcenter den Bedarf ggf. auf vorläufiger bzw. auf Darlehns- Basis sichern -> http://hartz.info/index.php?topic=10.0 Die Formulare für den Antrag, Ausfüllhilfe und Merblatt SGB II findest du auf arbeitsagentur.de, Formulare, ALG II.

""Und das nachdem ich mein Leben für dieses Land im Krieg reskiert habe""

was ist das für ein Schwachsinn.

wenn du dich so verhalten hättest wie es sich gehört wärst du noch bei der Bundeswehr.

Also trägst DU die Schuld für deine Situation

Wenn du unehrenhaft aus der Bundeswehr entlassen wurdest, ist das doch deine eigene Schuld.

Wieso hast du denn keinen Antrag auf AlG 2 gestellt?- Ganz ohne Geld kann man dich nicht lassen.

Und das du dein Leben für dein Vaterland "reskiert" hast, wage ich zu bezweifeln. Wenn ja, berechtigt dich das trotzdem nicht zu Straftaten. (Nur deswegen wird man aus der Bundeswehr unehrenhaft entlassen)