Darf man außerhalb des weißen Begrenzungsstreifens parken wenn dort kein Halteverbotsschild steht?
Hallo, wir haben neuerdings weisse Markierungsstreifen zum parken mit Parkscheibe oder mit Anwohnerparkausweis. Vor unserem Haus gibt es zwischen unseren beiden Garageneinfahrten eine Fläche die nicht markiert wurde auf der bisher immer Autos parken durften. Es gibt dort auch kein Halteverbotsschild. An anderen Flächen ohne Markierungstreifen zwischen den Einfahrten gibt es Halteverbotsschilder. Jetzt habe ich an oben genannter Stelle vor unserem Haus ein Knöllchen über 10 Euro bekommen [trotz Anwohnerparkausweis an der Scheibe). Ist das so richtig in NRW oder kann ich mich dagegen wehren mit Aussicht auf Erfolg? Die Politesse meinte sie hätten vor 1 Woche von oberster Stelle die Anweisung bekommen alle zu verwahnen die außerhalb der markierten Flächen parken. Es gibt an der Straße aber kein Schild das darauf hinweist. Nur ein Schild worauf steht 3 Std. parken mit Parkscheibe oder Anwohnerparkausweis.
1 Antwort
Interessant...
Wenn man nur in den markierten Parkflächen parken dürfte, müsste ein Halte-/Parkverbotsschild aufgestellt sein mit dem Zusatzschild "außer in den markierten Flächen".
Das ist so schwer zu beurteilen. Eventuell reicht der "Geltungsbereich" eines der Schilder noch in den von dir beschriebenen Bereich vor eurem Haus rein.
Wenn die Politesse die Anweisung bekommen hat, alle aufzuschreiben, die außerhalb der Markierung parken, ist das erstmal schön. Aber dann muss auch sichergestellt sein, dass es ersichtlich ist, dass das Parken außerhalb der Markierung auch verboten ist.
Hier mal ein Gerichtsurteil in Kurzform:
OLG Oldenburg v. 03.05.1994:
Die Parkflächenmarkierung (§ 41 III Nr. 7 StVO) verbietet nicht das Parken außerhalb der markierten Parkflächen, wenn kein Zusatzschild zum Zeichen 314 "Nur innerhalb der markierten Parkflächen" vorhanden ist und eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer nicht vorliegt.
Was genau ist denn der Vorwurf?