unbefristeter versus befristeter Arbeitsvertrag öffentlicher Dienst?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Na die Aussage deiner Freundin kann ich nicht unbedingt bestätigen. Meines Wissens hängt die Befristung mit dem Zusatz mehr an Stellenplan und Haushaltsplan, evtl noch Wiederbesetzungssperre. Diese Dinge sind im öD eine Wissenschaft für sich.

Bei Befristung mit Sachgrund sieht es anders aus, die können tatsächlich später wegfallend sein.

Hallo hohenstaffing,

i.d.R. werden unbefristete Arbeitsverträge nicht mehr betriebsbedingt gekündigt (obwohl das grundsätzlich zulässig wäre), daher ist der öffentliche Dienst "vorsichtiger" bei der dauerhaften Übernahme von Personal ... zum anderen gibt es "zum Ausgleich" oft haushaltsrechtliche Restriktionen (z.B. nur befristet geschaffene Stellen), die beachtet werden müssen.