Versicherungen/Geldanlage: Stornohaftung höher als verdiente Provision?

5 Antworten

Dazu braucht im Grunde genommen nur noch eine Bearbeitungsgebühr geltend gemacht werden. Die Rückbuchung ist schließlich mit Arbeit verbunden.

Theoretisch ja. Man kann nicht mehr Provision zurückfordern als man ausbezahlt hat. Allerdings kann es sein, dass wenn jemand die Provision zurückfordert und derjenige der zahlen soll nicht sofort zurückzahlt, Gebühren entstehen. Auch kann es bei verschiedenen Gesellschaften sein, dass man für Provisionen aus der eigenen Struktur haftet. Bedeutet: Wenn ein Vertrag ins storno geht und jemand unterhalb in meiner Struktur nicht zurückzahlt, hafte ich für die Provision mit. So wird mir dann der Teil belastet der mein Geschäftspartner bekommen hat und somit wird mir mehr abgezogen als dass was ich erhalten habe. Passiert zumindest bei Versicherungen teilweise.

Die Stornohaftung bezieht sich eigentlich immer auf die ausgezahlte Provision, insofern kann sie eigentlich nicht höher als die ausgezahlte Provision sein. Es kann natürlich noch irgendwelche Verwaltungskosten geben, aber die sollten Dich dann nicht interessieren. Man Dir nicht mehr Geld wegnehmen, als man Dir gegeben hat. Ich habe das im Vertrieb auch nie anders erlebt. Die Rückzahlung der Prov. während der Stornohatung ist schon schmerzhaft genug !

Das kommt darauf an bei welcher Gesellschaft Sie arbeiten.

Versicherungsgesellschaften behalten i.d.R eine Stornoreserve von 10-12% ein.

Beispiel: Sie verdienen 1000 Euro Provision und es bleiben 100 Euro auf dem Stornoreservekonto. Sie bekommen 900 Euro ausbezahlt. Jetzt geht der Vertrag ins Storno. Die Gesellschaft bucht die 1000 Euro wieder zurück, belässt allerdings die 100 Euro im Stornoreservekonto.

Somit müssen Sie um 100 Euro mehr zurückzahlen als Sie bekommen haben.

Dies ist von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich...

In welchem Unternehmen arbeitest du und warum müsst ihr für stornos haften dass gibt es bei uns nicht