Firmenauto falsch bedankt welche Konsequenzen drohen mir?

10 Antworten

Sieht nicht gut für dich aus.

Falsch tanken zählt als grob fahrlässig und somit kann dein Arbeitgeber verlangen, dass du den Schaden ersetzt.

https://www.firmenauto.de/schadenersatz-falsch-tanken-ist-grob-fahrlaessig-8820417.html

Auch dafür leisten sich aber einige eine Private Haftpflicht.

@schleudermaxe

Die private Haftpflichtversicherung tritt nicht bei Schäden ein, die in Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen (deswegen auch die Bezeichnung "private" Haftpflichtversicherung).

Außerdem handelt es sich hier auch noch um grobe Fahrlässigkeit, die (einmal unabhängig vom Arbeitsverhältnis) nur mit besonderen Policen mit abgedeckt ist, nicht bei einer normalen privaten Haftpflichtversicherung.

@Familiengerd

Meine PH versichert Falschbetankung fremder Fahrzeuge.

Ist aber eine von den schlechten, wird hier oft behauptet.

@schleudermaxe

Deswegen - weil es das auch gibt - habe ich ja den zweiten Absatz geschrieben!!

@Familiengerd

Ich (Versicherungsmakler) kenne keinen Haftpflichtversicherer, der "grobe Fahrlässigkeit" nicht als vollkommen normalen Bestandteil seiner privaten Haftpflichtdeckung hat.

@Familiengerd

Ich habe aber doch hoffentlich eine normal PH, und nicht etwas besonderes.

@wattdennnu2
kenne keinen Haftpflichtversicherer

Da sagen die einschlägigen Seiten etwas Anderes.

@Familiengerd

...kannst du bitte eine Seite nennen?

@Familiengerd

...das ist mager. Ich hoffte, dass du ein konkretes Beispiel anbieten könntest.

@wattdennnu2

Was soll der Blödsinn?!?

Soll ich jetzt - weil Du Deine eigenen Vorstellungen hast - die Bedingungen von Anbietern privater Haftpflichtversicherungen checken?

Es ist im Übrigen nach rechtstheoretischen Überlegungen logisch und konsequent, dass "normalerweise" grobe Fahrlässigkeit genauso wenig abgedeckt ist wie Vorsatz!

Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung ist es ja auch so.

@Familiengerd

Werde bitte nicht ausfallend! Du hast geschrieben "Da sagen die einschlägigen Seiten etwas Anderes" (Plural!).

Wenn du dich nicht in der Versicherungsmaterie auskennst, solltest du Zurückhaltung üben.

@wattdennnu2

Ich habe auf einschlägige Seiten verwiesen - und darauf, dass ich selbst kein Versicherungsmakler bin.

Wenn Dir das nicht reicht, ist das Dein Problem ...

Genau so ist es.

Da es für sowas keine Versicherung gibt wird dein Chef ne Rechnung bekommen und was der dann mit dir anstellt kann hier niemand sagen.

Da ist alles möglich zwischen "ja und, komm wir trinken einen auf den Schreck" und Rausschmiss mit Regressforderung.

Wer sagt das, dass es keine gibt?

Hallo,

grundsätzlich gilt bei der Arbeitnehmerhaftung - und um die geht es hier - der Grundsatz, dass sich der Grad der Haftung am Grad der Fahrlässigkeit orientiert.

So haftet der Arbeitnehmer bei leichter Fahrlässigkeit i.a.R. gar nicht, bei mittlerer Fahrlässigkeit anteilig und bei grober Fahrlässigkeit bis zu voll. Diese Einschränkungen hat der Gesetzgeber eingeführt, damit AN nicht schon bei leichten Verfehlungen Gefahr laufen, sich für den Rest des Lebens verschulden zu müssen.

Leider muss man die Fehlbetankung eines Fahrzeugs aber zumeist in den Bereich der groben Fahrlässigkeit ansiedeln, so dass der AG rein rechtlich einen möglicherweise vollumfänglichen Anspruch auf Schadenersatz hat.

Ob der Arbeitgeber diesen Anspruch gegenüber dem Arbeitnehmer durchsetzen will, hängt sicherlich auch von der individuellen Situation in der Firma und der Unternehmenskultur ab.

Es besteht zwar auch - mit einer seeeehr geringen Wahrscheinlichkeit - die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber gegen diese Art von Schäden versichert ist. Aber auch dann leitet sich hieraus keine generelle Ent-Haftung des Arbeitnehmers ab.

Möglicherweise findet sich aber eine Kompromisslösung mit dem Chef (anteiliger Schadenersatz?, Ratenzahlung? etc.), da es noch vorkommen soll, dass Unternehmen nicht daran interessiert sind, zwar ihre rechtlich einwandfreien Forderungen durchzusetzen, dafür aber ihre AN über die Maßen zu belasten.

Stichwort "über die Maßen": Auch bei grober Fahrlässigkeit ist der Schadenersatzanspruch des Arbeitgebers nach oben gedeckelt - nämlich durch die wirtschaftliche Belastbarkeit der Arbeitnehmers. So kann das Unternehmen z.B. von einem Arbeiter der 1.500 Euro im Monat verdient, nicht verlangen einen Schaden über 100.000 Euro auszugleichen (bei einem Vorstandsvorsitzenden mit 6- oder 7-stelligem Jahreseinkommen kann das schon anders aussehen). Im Zweifelsfall muss das aber ein Gericht klären - wenn man sich eben nicht schon vorher einigen kann...

Viele Grüße

Loroth

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Sowas kostet niemals 4000 €. Geh mal zu einer Freien Werkstatt lass es dort reparieren.

Es ist nicht sein Schaden.

Die Zapfsäule Benzin passt eigentlich nicht bei Diesel.

Aber egal.

Meine PH ordnet das Problem, somit prüfe einen Regress gegenüber Deinem Berater/Makler/Onliner, weil er Dir diesen Baustein verweigert hat.

Meine soll eine von den schlechten sein, wird hier oft behauptet. Und wenn die bis zu 3.000 EUR bezahlen, müssen die besseren das doch erst recht machen.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

"Die Zapfsäule Benzin passt eigentlich nicht bei Diesel."

Die Zapfsäule nicht, aber mit der Zapfpistole geht's ganz leicht.

@hotrod66

Dann ist das umgekehrt, Diesel passt nicht in Benzin.

weil er Dir diesen Baustein verweigert hat

Wo ist hier denn davon die Rede, dass etwas "verweigert" worden wäre?!?

Vorsicht! Es handelt sich im beschriebenen Fall um ein Firmenfahrzeug. Schäden an derartigen Fahrzeugen schließt auch die HUK in ihren Bedingungen aus:

s. 1.8.4. c

" Keinen Versicherungsschutz haben Sie für:

– Schäden an Kraftfahrzeugen, die Ihnen zum dauerhaften oder regelmäßigen Gebrauch überlassen wurden. Beispiel: Dienstfahrzeug, das Sie auch privat nutzen dürfen.

– Schäden aus den Gefahren einer beruflichen, betrieblichen oder gewerblichen Tätigkeit. Sehen Sie dazu A 1.1.2"

(Was nicht heißt, dass dieser Baustein in allen anderen Fällen durchaus positiv zu werten ist...)