Wie steht es mit der Versicherung wenn Kunden vor den Öffnungszeiten den Laden betreten?

3 Antworten

Hallo,

das ist in der Tat eine interessante Frage. Leider wird aus dem Text nicht ganz klar, welche Versicherung hier gemeint ist ("Was wenn mir was passiert..."; "Überfall"; "Kunde bricht sich das bein").

Je nach Versicherungssparte könnte es nämlich sehr wohl Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben. Also einmal der Reihe nach:

"Was wenn mir was passiert...": Angesprochen könnten hier eine oder mehrere Personenversicherungen sein (Kranken-, Unfall-, BU-, Lebensversicherung). Außer bestimmten Formen der Unfallversicherung gelten diese rund um die Uhr und in nahezu jeder Situation. Ein verfrühtes Öffnen des Ladens dürfte also keine nachteiligen Auswirkungen auf den jeweiligen Versicherungsschutz haben, da hiermit weder eine Fahrlässigkeit noch eine Gefahrerhöhung verbunden ist.

"Kunde bricht sich das bein": Gleiches gilt für die hier wahrscheinlich angesprochene Haftpflichtversicherung, da ein möglicher (Fremd-)Schaden im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit zu sehen ist. Der Verstoß gegen die Öffnungszeiten hat damit wohl eher nix zu tun (es sei denn, damit wäre eine - gegenüber der Versicherung anzeigepflichtige - Gefahrerhöhung verbunden).

"Überfall": Genau dies könnte aber bei einer hier eventuell gemeinten Inhaltsversicherung gegeben sein. Je nach konkreter Situation könnte das Öffnen außerhalb der erlaubten Verkaufszeiten eine Gefahrerhöhung darstellen. Hierauf könnte sich der Versicherer dann ggf. berufen und einen Versicherungsschutz ablehnen.

Dies alles sind grundsätzliche Überlegungen, die aufgrund der mangelnden Detailkenntnis der (Versicherungs-)Situation vor Ort auch nur allgemein anzusehen sind.

Viele Grüße

Loroth

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
  1. Du selbst bist versichert sobald du einen Schritt vor die Haustür gemacht hast und solange bis Du zuhause wieder über die Haustürschwelle getreten bist (Achtung, versichert ist hier nur der direkte Weg zum Arbeitsplatz und zurück). In Deinem eigenen, bzw zur Nutzung überlassenen Treppenhaus bist Du nicht versichert. Alles was dazwischen passiert, ist durch die Berufsgenossenschaft versichert.
  2. Jeder der das Grundstück des Gebäudeinhabers des Ladenlokals betritt ist über die Gebäude- Haftpflichtversicherung versichert.
  3. Sobald der Kunde das Geschäftlokal betritt, ist er durch die Betriebshaftpflichtversicherung des Ladenbetreibers versichert.

Uhrzeiten spielen bei allem genannten keine Rolle.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Welche Versicherung meinst du denn?