Hallo ihr Lieben,
ich habe eine Frage:
Und zwar habe ich als vermögenswirksame Leistungen einen Sparvertrag.
Diesen würde ich gerne vorzeitig kündigen bzw. mir einen Teil des Geldes auszahlen lassen.
Ich habe heute bei meiner Bank angefragt, ob dies möglich ist. Darauf wurde mir mitgeteilt, dass dies bei einem Sparvertrag generell nicht mögiich sei. Bei einem Bausparvertrag oder einem Fonds sei dies dagegen wohl möglich.
Die Bankangestellte berief sich auf das 5. Vermögensbildungsgesetz.
Ich war bisher der Annahme, dass man jede VWL-Sparmaßnahme vorzeitig auflösen kann.
Natürlich weiß ich, dass es besser wäre, das Geld liegen zu lassen. Aber ich bin Studentin und werde jetzt im März fertig und benötige das Geld noch als Überbrückung bis dahin.
Kann mir jemand weiter helfen?
Kennt sich jemand aus?
Vielen Dank schon mal!