Steuererklärung: Verlustvortrag bei Student mit Gewerbe und kurzfristiger Beschäftigung, ist das möglich?

Hallo,

Bräuchte bitte kurz Hilfestellung bei der Steuererklärung:

-Ich bin noch Student im Erststudium und

-habe ein Gewerbe (mit Kleinunternehmerregelung) - momentan noch ohne Einnahmen aber mit Ausgaben (ca. 300 Euro)

-außerdem bin ich einer kurzfristigen Beschäftigung nachgegangen (ca. 1300 Euro, Steuer 10 Euro, Mindestvorsorgepauschale ca. 150)

-habe ein unbezahltes freiwilliges Praktikum geleistet (mit nicht unerheblichen Fahrtkosten)

-online per Online-Mikrojobbing ca. 80 Euro Einnahmen gehabt

-und zahle ca 80 Euro/Monat für die studentische Krankenversicherung (AOK) außerdem noch eine private Haftpflicht (40€/jahr) und eine private Kranken-Zusatzversicherung (250 €/Jahr)

  1. Da Erststudium kann ich ja Aufwendungen fürs Studium nicht als Werbungskosten, sondern nur als Sonderausgaben absetzen, was nichts bringen würde, da Gesamteinnahmen unter Steuerfreibetrag und kein Verlustvortrag. Oder? Und: Gilt das auch für die Versicherungen- Ist also Anlage Vorsorgeaufwand hinfällig?

  2. Kann ich den Verlustvortrag für Fahrtkosten (Werbungskosten) zur kurzfristigen Beschäftigung und zum Praktikum (je ca 900 Euro, Einfache Strecke, 0,30€/Kilometer) anwenden? Wenn ja wo kann ich beide eintragen (nur ein Block für "erste Tätigkeitsstätte" in Anlage N)? Kann ich überhaupt was rausholen, außer die 10 Euro Steuer 2014 ? Kann ich dann alle Werbungskosten addieren?

  3. Muss ich Mikrojobbing (Honorar) angeben, wenn ja wo ? Anlage G oder Anlage S?

  4. Ich fülle den Mantel (Einkommensteuererklärung und "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" angekreuzt) sowie die Anlagen N, G und evtl Vorsorge und S aus, Umsatzsteuererklärung Seite 1 , sowie formlose EÜR, Belege erst nach Aufforderung, richtig? Was habe ich dann vergessen?

Und: Zwischenzeitlich war ja auch das Erststudium als Werbungskosten absetzbar - Kann ich also mit freiwilligen Steuererklärungen bis 2013 einen Verlustvortrag für 2015 oder 2016 erreichen?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Student, Kleinunternehmer, Kurzfristige Beschäftigung, Steuererklärung, Verlustvortrag
Kurzfristige Beschäftigung: Wurde nach Hause geschickt?

Erstmal danke an alle die sich das alle durchlesen :)

Guten Tag,
ich sollte für 3 Tage einem bei einem Vodafone Stand aushelfen und wurde über eine Agentur als kurzfristige Beschäftigung angemeldet.
Am letzten Tag (Beginn meiner Arbeitszeit 10:00 Uhr) war ich bereits um 9:45 auf dem Parkplatz und habe im Auto noch telefoniert, anstatt den Stand schonmal aufzubauen und vorzubereiten (Hätte ohnehin auch vor 10 Uhr keine Unfallversicherung durch den Arbeitgeber gehabt etc.) , dies hat dem den ich aushelfen sollte anscheinend nicht gepasst und hat mich nach Hause geschickt. Hatte mir für diesen Tag Urlaub genommen und bin ich insgesamt 100km gefahren.

Er meinte außerdem ich sei 3 Minuten zu spät, was allerdings nicht stimmte, weil ich wie gesagt direkt auf dem Parkplatz war und um 9:59 da war.
Nun ist meine Sorge, dass er zur Agentur sagt ich sei 3 Minuten zu spät und im Vertrag steht folgendes:
Nimmt der Mitarbeiter bei Einstellung die Arbeit nicht oder verspätet auf, löst er das Anstellungsverhältnis in kurzfristiger Beschäftigung ohne Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist, verlässt er rechtswidrig die Arbeit oder wird ***** durch vertragswidriges Verhalten des Mitarbeiters zur außerordentlichen Kündigung veranlasst, so hat der Mitarbeiter an ***** eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Bruttomonatsfixgehalt im Sinne der Ziffer 3.1 dieser Vereinbarung zu zahlen, sofern er grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat, höchstens jedoch einen Betrag, der dem Bruttomonatsfixgehalt für die anwendbare Kündigungsfrist entspricht.
Nun ist meine erste Frage: Können die mich dazu zwingen, die Vertragsstrafe zu zahlen, weil ich nach Hause geschickt wurde, obwohl ich offiziell dort keine Arbeit hätte?
Zweite Frage: Können die mich wegen den "3 Minuten" ebenfalls zur Zahlung der Vertragsstrafe zwingen?
Dritte Frage: Habe ich trotzdem Recht auf mein Geld von diesem Tag, da ich mir frei genommen habe und auch 100KM gefahren bin und ich ohne "Eigenverschulden" nach Hause geschickt wurde? Wurde ja immerhin eingestellt weiß nur nicht wie es in dem Fall sein wird.

Warum der dem ich helfen sollte deswegen so reagiert hat weiß ich leider auch nicht, da an den vorherigen Fragen alles top war. Er meinte es ist eine Einstellungssache.
Noch klärt die Agentur das mit Ihm ab möchte nur gerne meine Rechte wissen, da ich alles nur zum Thema Vollzeit-Arbeit gefunden habe.

Danke im Voraus

arbeitsrecht, Kurzfristige Beschäftigung, Lohnfortzahlung, Minijob, Recht
In welches Steuerjahr fällt ein Vorschuss oder Abschlag?

Hallo zusammen,

ich muss leider etwas weiter ausholen um meine Frage richtig stellen zu können, vielleicht kann mir ja jemand wieterhelfen, der sich auskennt.

Ich habe im September 2013 auf Basis einer kurzfristigen Beschäftigung für eine Eventagentur gearbeitet. Da sie bei der Gehaltszahlung in Verzug geraten sind und "aufgrund von Abrechnungsproblemen" nicht das gesamte Honorar auszahlen konnten, erhielt ich im September einen Teil des Lohns ausgezahlt mit einem Vermerk auf der Lohnabrechnung 09/2013: "N79 Vorschuss/Abschlagszahlung" und "Der Auszahlungsbetrag wird mit der Abrechnung 04/2014 verrechnet". Im April 2014 erhielt ich dann den Restbetrag.

Nun wurde mir für 2013 aber keine Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt mit der Begründung, es wurde lediglich ein Vorschuss ausgezahlt und es wurde eine Nachberechnung im April 2014 gemacht, womit der Vorschuss verrechnet wurde. Da ich meine Arbeit bereits erledigt hatte und ja schon Anspruch auf den Arbeitslohn hatte, läuft das dann noch unter Vorschuss?

Die Frage ist nun, ob ich für 2013 nicht eine Abrechnung erhalten hätte sollen, da der erste Teil (meiner Meinung nach eher eine Abschlagszahlung als ein Vorschuss) des Gehalts somit ins Steuerjahr 2013 fällt und der zweite Teil ins Steuerjahr 2014. Stattdessen erhielt ich nur eine Lohnsteuerbescheinigung (ohne Lohnsteuerabzug) 2014 über den Gesamtbetrag. Damit bin ich nicht einverstanden.

Zu Recht? Hat die Agentur da nicht etwas "Krummes" gedreht? Zählt die Auszahlung nicht dann wann sie auf meinem Konto erscheint? Wie gehe ich mit der Problematik nun in meiner Steuererklärung um und kann ich eine Bescheinigung für 2013 verlangen sowie eine korrigierte Bescheinigung für 2014?

Vielen Dank für jeden Tip oder Hilfe!

Viele Grüße Stefanie

gehalt, Kurzfristige Beschäftigung, Lohnsteuer, Steuererklärung