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Fahrtkosten in Steuererklärung Weg Homeoffice - Kita - Homeoffice ansetzbar?

Hallo,

die Frage stellen sich evtl. mehrere Menschen dieses Jahr.

Ich arbeite seit Juni bei einer Firma, in der auch ohne Corona Homeoffice angesagt ist. Normalerweise gilt, dass der Weg zu Kita und Schule, am Weg zur Arbeit, auch zu den Fahrtkosten des Arbeitsweges zählt und in der Steuererklärung angegeben werden kann.

Wie verhält sich dies nun im Homeoffice?
Mein Kind muss ja in die Kita/Schule, damit ich arbeiten kann (ich gehe von der normalen Zeit, ohne Lockdown, aus). Versicherungsrechtlich ist der Weg Wohnung - Kita im Fsll eines Unfalls als „Arbeitsweg“ und damit die Unfallversicherung BGB, etc. versichert, der Weg von der Kita nach Hause ins Homeoffice ist nicht als - versicherungsrechtlicher - Arbeitsweg deklariert.

wie sieht das im Steuerrecht aus?
Ist der Weg Wohnung - Kita/Schule - Homeoffice als Ganzes als Arbeitsweg zu sehen ?
Ist nur der Weg Wohnung - Kita Arbeitsweg? oder gar gar nichts? Was dann wiederum der Aussage, dass auch ein Umweg in die Betreuungseinrichtung und nicht nur der direkte Weg Wohnung - Arbeit vom AN angesetzt werden darf, da die Betreuung der Kinder ja nötig ist, um dem Beruf nachzugehen, entgegen stände. Bzw. Homeoffice gegenüber im Büro arbeiten diskriminiert und somit eigentlich auch nicht gültig wäre.

vielleicht hat jemand ja auch schon aus den letzten Jahren Erfahrung gemacht.

Danke!

Kinderbetreuung, Steuererklärung, Fahrtkosten, Home Office
Wohnsitz + Arbeitgeber in Deutschland, 3 Tage Home Office aus der Schweiz?

Hallo!

Ich führe eine Fernbeziehung (München - Basel), mein Arbeitgeber und Hauptwohnsitz ist in München, mein Freund wohnt in Basel. Ich kann bei meinem Arbeitgeber 2-3 Tage die Woche Home Office machen, das würde technisch gesehen auch wunderbar von der Schweiz aus funktionieren. Das wäre für unsere Beziehung der nächste Schritt. Hauptwohnsitz würde ich hier behalten und 2 Tage (für Meetings) hier sein, den Rest in Basel. Das ganze ist mal für max. 1 Jahr geplant.

Nun stellt sich die Frage ob die Schweiz es gestattet dass ich 5 Tage die Woche dort verbringe und davon 3 Tage im Home Office für einen deutschen Arbeitgeber arbeite. Alles bleibt in Deutschland, lediglich ich und mein Laptop nutzen Schweizer Strom und Luft:)

Frage 1: Muss ich mich in der Schweiz in irgendeiner Form anmelden wenn ich dort 5 Tage die Woche beim Partner bin und 2 Tage im Home Office?
Frage 2: Muss ich mich in besonderer Form in der Schweiz anmelden wenn ich dort Home Office Tätigkeit für eine deutsche Firma mache? Ich habe die Grenzgängervereinbarung gelesen, da geht es aber eher darum wenn ich in der Schweiz arbeite und in Deutschland wohne und täglich pendle.
Frage 3: Hat das steuerrechtlich irgendeine Relevanz?

Mein aktueller Stand ist, dass ich länger als 90 Tage pro 180 Tage in der Schweiz nicht sein darf ohne Ausweis B, diesen bekomme ich entweder mit finanziellen Rücklagen oder Arbeit in der Schweiz.
In meinem Fall arbeite ich ja weiter in Deutschland, ich bin nur länger als 90 Tage dort. Bekommt man dafür dann auch Ausweis B?

Danke schonmal!

Ausland, Grenzgänger, Schweiz, Steuern, Home Office