Können Vermieter Umsatzsteuer absetzen?
Angenommen ein Vermieter vermietet eine Wohnung an eine Privatperson (also ohne Umsatzsteuer) und läßt Bauarbeiten an der Mietwohnung durchführen (z.B. Holzdielen abschleifen) für 1000 € inklusive Mehrwertsteuer. Kann der Vermieter dann die 190 € Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurück kriegen?
3 Antworten
nein normalerweise nicht. Aber es gibt Ausnahmen. Wenn der Vermieter z. B. das Dach des Hauses erneuert, kann er sich die Umsatzsteuer erstatten lassen, wenn diese über 5000€ liegt. Oder wenn der Vermieter selbst Umsatzsteuerpflichtig ist, weil er ein Gewerbe betreibt und zur Umsatzsteuer optiert hat.
hilde, du glaubst den Quatsch, den du schreibst, selber, richtig?
ein Vermieter, der ausschl. an Privatpersonen vermietet kann die Umsatzsteuer NICHT erstatten lassen, da die Vermietungsumsätze nach § 4 Nr. 12 UStG steuerfrei sind (und es sich um sog. Ausschlußumsätze handelt).
aber vermutlich wurde wieder rückwirkend irgend ein Gesetz geändert, du wirst es mir mit Sicherheit erklären!
1.000 € incl. Mehrwertsteuer sind schon mal nicht 190 € ......
und nope, kann der Vermieter nicht. Da im Finanzamt Sachbearbeiter sitzen, die Ahnung von der Materie haben, würde hier eine Fehlermeldung am PC erscheinen .....
Nein, das geht nicht, selbst wenn er das mit 159,66€ versucht.
Wenn er aber eine Tiefgarage besitzt, deren Stellplätze vermietet und nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, dann kann er z.B. die Vorsteuer für Betriebsstrom, Wasser, Reparatur des Tors etc. abziehen.