Zu viel an das Inkasso geschickt, erhalte ich es wieder?

1 Antwort

Du hast einen Herausgabeanspruch nach § 812 BGB. Einfach mal freundlich um Rücküberweisung der Überzahlung bitten. Wenn darauf niemand reagiert, nochmal nachdrücklich schriftlich mit Zustellnachweis zur Rückzahlung binnen 10 Tagen auffordern. Danach bleibt dir noch der Rechtsweg (gerichtlicher Mahnbescheid).

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