Das war richtig. Nie am Telefon etwas sagen, sondern auflegen.

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Du bist verpflichtet, bis zum Ende der Vertragslaufzeit Miete zu zahlen. Wenn du über die Vertragslaufzeit hinaus die Wohnung nicht übergibst, verlängert sich die Mietzahlung, da der Vermieter die Wohnung nicht nutzen kann. Hätte der Vermieter einen Mieter zum 01.09. gehabt, weil dein Mietvertrag am 31.08. endete, könnte er auch noch Regressansprüche stellen.

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Einen 31.09 gibt es nicht. Wenn du die Schlüssel vorzeitig abgibst, hat die Vermieterin die Möglichkeit eventuell früher zu vermieten. Sie muss es aber nicht!

Jedoch darf sie keine Miete "doppelt" kassieren. Kann sie die Wohnung zum 15.09 vermieten, steht dir die Rückzahlung der halben Monatsmiete zu. Einen Anspruch auf vorzeitige Vermietung hast du aber nicht.

Ich hätte die Wohnung gleich zum 31.08 übergeben nebst Übergabeprotokoll und Schlüsselübergabe, Strom abmelden etc. Du brauchst sie doch eh nicht mehr. Wozu dann die Schlüssel "verwahren".

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den Test haben wir zuhause gemacht.

Und somit ist der Test nicht rechtsgültig.

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Das kann er nur dann, wenn du die Kleidung nicht zurück gegeben hast.

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