Wohnrecht 1093 oder beschränkte persönliche Dienstbarkeit?
Hallo ihr Lieben,
hab schon wieder eine Frage und hoffe, ihr habt wieder Antwort für mich.
Ich war heute auf dem Grundbuchamt und weiß nun, was bzgl.des Wohnrecht des Lebensgefährten meiner verstorbenen Mutter.
Also, da steht: beschränkte persönliche Dienstbarkeit für.......... (Wohnrecht 1093) bin ganz irritiert.....was bedeutet das denn nun für den Eigentümer des Hauses & Grundstücks?? Bei einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit, dachte ich, darf nur der genannte im haus wohnen & Paragraph 1093 wäre ausgeschlossen! Falls das so ist, hätte doch die Tochter des Wohnberechtigten kein Recht im Haus mitzusingen, oder? Und die eingeschränkte persönliche Dienstbarkeit, schließt doch den Paragraphen 1093 aus, oder?
Es stand nichts von unentgeltlich im Grundbuch..... könnte ich Miete verlangen?
Kann ich komplett Inventar mit allem aus dem Haus holen?
Der Typ hat unsre 100 m Hecke schneiden lassen, dürfte der das überhaupt??Kann ich Schadensersatz fördernDarf ich den Garten komplett mit Mauer oder Zaun abgrenzen?
Gehört uberdachte, große Terrasse am Haus zum Wohnrecht oder der eingeschränkten Dienstbarkeit dazu?
Und was ist denn bei dem Eintrag überhaupt gültig?????
Beides geht doch nicht, oder? Ist das ganze vielleicht sogar ungültig, wegen Formfehler?
Oje, viele Fragen, sorry.....bin sowas von überfordert!!
DANKESCHÖN für eure Antworten 😉
Liebe Grüße
2 Antworten
Ja, das wollte ich teilweise auch gerade schreiben, privatier.
Schon bei der letzten Frage war doch das Ergebnis, dass anwaltlicher Rat eingeholt werden sollte. Es ist ja schonmal gut, dass der Grundbuchauszug eingeholt wurde (oder nur eingesehen um die Gebühr zu sparen?).
Wenn das eigene Einkommen/Vermögen z.Zt. nicht für die Anwaltskosten ausreicht, kann auch Beratungshilfe beantragt werden. Das kostet nur 10,-€.
Wenn dann doch Geld fließt, müßte evtl. doch der Anwalt bezahlt werden, aber das wäre dann ja auch o.k. Alleingänge solltest Du, kandinsky, nicht unternehmen!
In einigen Städten kann man keine Beratungshilfe direkt beantragen, sondern muß zunächst die öffentliche Rechtberatungsstelle aufsuchen.
DANKESCHÖN für die freundliche Antwort 😃
Jo, Geld reichte noch für Grundbuchauszug Mir ging es auch darum, ob meine Mutter zum Todeszeitpunkt noch Eigentümerin war....das war sie. Gestern habe ich auch Sterbeurkunde besorgt. Da ich schwerkrank bin, ist das für mich Schwerstarbeit, wenn ich raus muß! Tja, und nun werde ich einen Anwalt einschalten, sonst geht das wirklich nicht zu regeln.
Liebe Grüße
Kann es sein, daß Du keinen Blick in § 1093 BGB geworfen hast? Wohnrecht und beschränkte persönliche Dienstbarkeit sind keine Alternativen, vielmehr ist das Wohnrecht eine Form der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit.
Die Frage nach der Erhebung von Miete ist schon etwas lustig. Genau darin besteht ja doch der Nachteil für den Eigentümer, nämlich darin, daß das Wohnrecht unentgeltlich ist. Keine Chance auf Mietzahlung für Dich!
Der Umfang des Wohnrechts wird sich aus der Bestellungsurkunde ergeben. Du solltest zusehen, daß Du darin Einblick nehmen kannst.
Klar ist: Das Wohnrecht gilt für das ganze Haus, auch für die Terrasse.
Klar ist auch, ein Wohnrecht bezieht sich auf das Haus, nicht auf das Inventar. Allerdings könnte sich für Dich die unangenehme Überraschung ergeben, daß im Zusammenhang mit der Bestellung des Wohnrechts auch dazu Vereinbarungen getroffen wurden.
Nochmals der Rat: Laß Dich anwaltlich beraten und vertreten. Du selber bist mit der Sache überfordert.
DANKESCHÖN für die freundliche Antwort 😃
Doch hab mich eingelesen auf Anwalt.de und das gefunden:
"Eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit liegt vor, wenn dem Berechtigten lediglich ein Mitbenutzungsrecht eingeräumt wird. Im Unterschied zum dinglichen Wohnungsrecht darf die Wohnung im Falle einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit gemäß § 1090 BGB vom Berechtigten nur in eigener Person genutzt werden. Die Aufnahme von Familienangehörigen oder sonstiger Personen ist unzulässig, die entsprechende Anwendung des § 1093 Abs. 2 BGB nicht möglich."
Deshalb war ich irritiert & dachte, es seien 2 verschiedene Dinge!
Na, ich muß wohl einen Anwalt einschalten, das ist alles so schwierig
Ich hoffe, daß es einen gutes Ende für mich nimmt.....
Liebe Grüße