Rangfolge bei Eintrag in Abt.2 und Grundschuldabtretung?
Ich möchte eine Anschlussfinanzierung mit einer neuen Bank tätigen. In Abteilung 2 ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Mietrecht meines Onkels) eingetragen.
Das Ursprungsdarlehen des bisherigen Finanzierers ist zeitlich vor dieser Eintragung erfolgt, weshalb ich davon ausgehe, dass die Grundschuld vorrangig behandelt wird.
Wie verhält es sich, wenn eine Grundschuldabtretung erfolgt?
Zählt dann das Datum der Abtretung und die neue Grundschuld stünde nun hinter dem Mietrecht, oder gilt das Datum der ursprünglichen Grundschuld?
2 Antworten
Thom
Üblicherweise, um nicht zu sagen ausnahmslos, verlangen Grundpfandgläubiger die einwandfrei erste Rangstelle im Grundbuch.
Der Grundbuchrang ändert sich bei einer Zession nicht. Bei einer Erhöhung des Grundschuldbetrages, der Zinsen und Nebenleistungen sieht es allerdings anders aus.
In äußerst seltenen Fällen ist die Abtretung ausgeschlossen, was im Grundbuch vermerkt ist.
Zählt dann das Datum der Abtretung und die neue Grundschuld stünde nun hinter dem Mietrecht, oder gilt das Datum der ursprünglichen Grundschuld?
Es gibt ja keine „neue Grundschuld“ durch die Abtretung, die Rangfolge verändert sich somit nicht.