Möchte ich heute eine steuerliche Frage für eine eventuelle, steuerliche
Abänderung stellen:
Als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer (gewerblich) und ohne
Deutschen Wohnsitz (seit 1997 bereits) sowie ohne gewöhnlichen Aufenthalt
(unter 183 Tage beruflich in Deutschland), bin ich als beschränkt
steuerpflichtig klassifiziert (seit 2009). Lohnsteuerklasse I, 2 Kinder,
Beriebsstättenfinanzamtsregelung (wg. des Haupsitzes meines Arbeitgebers),
allerdings an wechselnden Einsatzorten aktiv. Eine persönliche ID-Nummer
wurde mir, obgleich anfänglich nicht relevant oder zugestanden, dennoch
zugeteilt.
Einher mit der SV-pflichtigen Tätigkeit geht, dass ich als ein, einem
Bundesverband zugehörenden, Mitglied, über mein berufliches Profil, zu den
Listenberufen in Deutschland zähle und somit auch als selbständig/freiberuflich
ohne Gewerbebetrieb gelte.
In diesem, meinem Bereich aber habe ich nur ehrenhalber in Deutschland
Beauftragungen, womit dieser freiberufliche Status bisher außer Acht gelassen
wurde.
In der Vergangenheit habe ich keinerlei EK-Erklärung einreichen sollen,
auch wenn ich eben diese, Jahr um Jahr, vorbereitet halte. Das aktuell
zuständige Finanzamt sollte, gemäß meiner Kenntnis nach, eine Prüfung der
Einnahmen leisten, um dann ggf. eine Erklärung von mir abzufordern - dies ist
bisher nicht geschehen und auch auf Rückfrage noch nicht in Betracht
gezogen worden.
Nun möchte ich, wie jedes Jahr, meine Lohnsteuerbescheinigung 2015 für den
Arbeitgeber beantragen (§ 39d), aber denke kurzfristig über folgende Umstände,
ggf. auch zur Vereinfachung, nach:
1)
Im Rahmen der SV-pflichtigen Tätigkeit in Deutschland werde ich keinerlei
Abänderlichkeit haben.
2)
Im Rahmen des Listenberufs würde ich ggf. wieder einige Honorar bezogene
Aufgaben ab 2015 übernehmen wollen.
In diesen Fällen kann ich kombiniert mit meiner SV-pflichtigen Tätigkeit an
gleichen Tagen aktiv werden und bin somit nur im Einsatz gebucht, wenn ich
beruflich sowieso in Deutschland bin. Die heißt auch, es wird keine
Betriebsstätte oder ein Sitz in Deutschland begründet.
Fragen:
A)
Sollte ich ggf. den Antrag auf 'unbeschränkte Steuerpflicht', ohne Wohnsitz und
gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, beim zuständigen Finanzamt stellen?
B)
Welche Auswirkungen, neben dem Einreichen einer EK-Erklärung und dem Anrechnen
von Werbungskosten und sonstigen anrechenbaren, abzugsfähigen Lasten, hätte
dieser neue Umstand?
Eine GuV-Anlage zu Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit, zähle ich nicht als
Auswirkung.
C)
Käme somit das sog. Welteinkommen in Deutschland zur Erklärung infrage?
D)
Könnte es sein, dass das Einkommen voneinander getrennt werden würde, so dass
die freiberuflichen Gewinne im europäischen Sitzland versteuert werden müssten,
auch wenn die Erfüllung in Deutschland liegen würde? Diesen Umstand hätte ich
im aktuellen Fall unter der Flagge der beschränkten Steuerpflicht.