ich soll kindergeld zurückzahlen welches ich an mein kind weitergeleitet habe, muss ich das
Im Sommer letzten Jahres ist mein erwachsener Sohn aus meinem Haushalt ausgezogen. Ich bekam weiterhin Kindergeld und gab es meinem Sohn immer per Überweißung. Später stellte sich heraus das ich kein Anrecht mehr darauf hatte und mein Exmann das Geld hätte beantragen müssen um es unserem Sohn zu geben. Der Grund dafür ist das der Kindesvater Unterhalt gezahlt hat und ich nur Rechnungen von ihm übernommen habe. Das kann ich ja nicht nachweisen. Der jenige Elternteil der den höchsten Unterhalt zahlt ist kindergeldberechtigt. Am Ende landet doch aber das Geld in jedem Fall bei dem Kind. So nun will die Familienkasse knapp 1000.-€ von mir wiederhaben. Der Schriftwechsel den wir bisher hatten hat zu nichts geführt.
Muss ich das Geld wirklich zurückzahlen? Ich habe es doch meinem Sohn nachweislich gegeben. Wenn das so ist muss ich dafür einen Kredit aufnehmen.
1 Antwort
Bestand denn noch Anspruch auf Kindergeld? Dieser besteht u.a, wenn Dein Sohn, obwohl er volljährig ist, sich entweder in einer Ausbildung befindet, oder arbeitsuchend gemeldet ist.
Ist das der Fall, lass Dir doch von Deinem Sohn bescheinigen, das Kindergeld von Dir erhalten zu haben und lege diese Bestätigung der Kindergeldkasse vor.
Vielleicht solltest Du mal ein persönliches Gespräch mit jemandem von der Kindergeldstelle führen. Ich würde mir an Deiner Stelle schnellstmöglich einen Termin besorgen und versuchen mit dem Sachbearbeiter Klartext zu reden.
Ich lese gerade, dass Dein Sohn in eine eigene Wohnung gezogen ist. Warum sollte dann der Vater das Kindergeld beantragen? Dein Sohn hätte eine Abzweigung beantragen müssen und das Kindergeld wäre auf sein Konto überwiesen worden. Also kläre das schnellstens bei einem persönlichen Besuch.
Ja genau das habe ich der Kindergeldstelle auch schon mitgeteilt, ich könnte es ja mit Kontoauszügen belegen, aber da kam keine Rückantwort, vorige Woche stand dann der Gerichtsvollzieher vor der Tür