ich soll kindergeld zurückzahlen welches ich an mein kind weitergeleitet habe, muss ich das

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Bestand denn noch Anspruch auf Kindergeld? Dieser besteht u.a, wenn Dein Sohn, obwohl er volljährig ist, sich entweder in einer Ausbildung befindet, oder arbeitsuchend gemeldet ist.

Ist das der Fall, lass Dir doch von Deinem Sohn bescheinigen, das Kindergeld von Dir erhalten zu haben und lege diese Bestätigung der Kindergeldkasse vor.

Ja genau das habe ich der Kindergeldstelle auch schon mitgeteilt, ich könnte es ja mit Kontoauszügen belegen, aber da kam keine Rückantwort, vorige Woche stand dann der Gerichtsvollzieher vor der Tür

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@doreenhellwing

Vielleicht solltest Du mal ein persönliches Gespräch mit jemandem von der Kindergeldstelle führen. Ich würde mir an Deiner Stelle schnellstmöglich einen Termin besorgen und versuchen mit dem Sachbearbeiter Klartext zu reden.

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@Primus

Ich lese gerade, dass Dein Sohn in eine eigene Wohnung gezogen ist. Warum sollte dann der Vater das Kindergeld beantragen? Dein Sohn hätte eine Abzweigung beantragen müssen und das Kindergeld wäre auf sein Konto überwiesen worden. Also kläre das schnellstens bei einem persönlichen Besuch.

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