Wird auch in Luftsicherheitskontrollkraft Umschulung auch 34a Sachkunde gemacht?

1 Antwort

Nein.

Zuerst die Sachkundeprüfung nach §34A und dann eine Umschulung (3 Wochen oder 3 Monate?)zur Luftsicherheitskontrollkraft (nach §5, §7, §8 oder §9 ?) wäre der bessere Weg. Denn für bestimmte Tätigkeiten ist die Sachkundeprüfung oder auch nur die Unterrichtung pflicht.

Wenn du dir die Themenbereiche der Prüfung ansiehst, wirst du z.B. Strafrecht und Brandschutz nicht finden. Dies sind aber Prüfungsbestandteile der Sachkundeprüfung nach §34a.

Aber eigentlich hat der Bildungsträger alle nötigen Informationen zur Umschulung.

Die obligatorische Sicherheitsüberprüfung deiner Person dürftest du bestanden haben, denn ohne diese gibt's keine Schulung.

Nur mal so: Solltest du am Flughafen München tätig werden, erkundige dich mal nach der Besonderheit der Halle F. War zum Teil mein Arbeitsplatz.