Wie kann man Provisionen/Gutschriften an Privatpersonen zahlen und als Betriebsausgabe in der Buchhaltung verbuchen?
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich meiner Buchhaltung. Ich habe schon vor ein paar Tagen eine Antwort erhalten, nach weiterer Recherche bin ich allerdings wieder verunsichert.
Die Situation ist folgende: Mein Partner und Ich möchten unsere Produkte gerne über Blogger und Influencer verkaufen. Dafür erhalten diese eine Gewinnbeteiligung (Provison) bzw. eine einmalige Zahlung (Honorar). Da wir mit relativ vielen Influencern arbeiten wollen und auch kein Interesse haben die steuerliche Situation jedes einzelnen zu prüfen, wollten wir die Zahlungen als Gutschrift verrechnen. Wir wollen uns also quasi eine Rechnung schreiben und sofort bezahlen.
Uns wurde die Form der Gutschrift empfohlen und gesagt, wir sollen keine Umsatzsteuer angeben, da die Influencer nicht UmSt. pflichtig sind. Nun stellt sich uns die Frage, ob wir als Grund für die nicht ausgewiesene Umsatzsteuer die Kleinunternehmerregelung angeben können. Wir wissen ja nicht, ob die Influencer ein Unternehmen angemeldet haben. Was diese ja eigentlich für eine Gutschrift müssten, da es schließlich nur bei B2B Geschäften geht oder kann man es auch bei B2C Geschäften so machen.
Oder können wir die Zahlung einfach überweisen und trotzdem als Betriebsausgabe geltend machen ? Wir wollen schließlich nicht mehr Einkommensteuer zahlen, als wir Gewinn gemacht haben.
Was wäre der einfachste Weg die Influencer zu bezahlen, ohne uns von denen einen Rechnung schreiben zu lassen und diese zu einer Gewerbeanmeldung zu drängen? Im Grunde ist es ja die steuerliche Situation von jemand anderem und nicht unsere.
Korrekt - mit Ausnahme von Milch und Milchmischgetränken mit mind. 75 % Milchanteil. Das sind die Freuden des deutschen Umsatzsteuerrechts: Kaufe ich einen zubereiteten Kaffee, sind im Preis immer 19 % USt enthalten, in einem Latte macchiato zum Mitnehmen aber nur 7 %, trinke ich den Latte aber im Café, sind es wieder 19 %. Kaffeepulver und -bohnen wiederum laufen mit 7 %.
Mir gefällt dieses Beispiel immer besser als das oft zu lesende mit Pferden, Eseln und Maultieren.
Auch schön: Jemand züchtet Kleintiere - Zwergkaninchen und Meerschweinchen.
Beides sind Haustiere, beide werden aber auch verspeist - die Kaninchen gehören hier zum Speisezettel, allerdings tatsächlich nicht die Zwergkaninchen (da ist ja auch nix dran). Die Meerschweinchen gehören in Südamerika zum Speisezettel. Bei Kaninchen wird aber nicht nach tatsächlicher Nutzung gefragt - die Tierart gehört zu den landwirtschaftlichen Nutztieren, daher unterliegen auch die Haus- und Kuscheltierchen dem ermäßigten Steuersatz von 7 %. Die Meerschweinchen gehören hier bei uns nicht zu den landwirtschaftlichen Nutztieren und unterliegen daher dem Regelsteuersatz von 19 %.