Wie sollte man vorgehen?

1 Antwort

Er muss als Zeuge nicht zur Polizei, aber dann bekommt er eine Vorladung und spätestens beim Richter muss er aussagen.

Ich an seiner Stelle würde hingehen,ab man auf seine Aussage § 31 BTMG anwenden kann,wenn er umfassend aussagt (Absehen von Strafe,bei ausführlicher Aussage).

Das würde dazu führen,dass er die mögliche kleine Geldstrafe spart,die er auf den Versuch des Erwerbs bekommen könnte.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.