Wie sollte man vorgehen?
Hallo zusammen,
ein Kollege von mir wollte letztens ein Dorf weiter 1-2g Gras erwerben und wurde beim klingeln an der Tür überrascht, da die Polizei in diesem Moment vor Ort war und die Dealer hochgenommen hat. Somit stand er vor der Tür und es kam nicht zum Erwerb. Er wird somit als Zeuge Vorgerufen hat ihm der Polizist gesagt. Muss er wirklich zu dieser Zeugenaussage hin und wie soll er sich allgemein Verhalten? Vielen Dank im Voraus!
1 Antwort
Er muss als Zeuge nicht zur Polizei, aber dann bekommt er eine Vorladung und spätestens beim Richter muss er aussagen.
Ich an seiner Stelle würde hingehen,ab man auf seine Aussage § 31 BTMG anwenden kann,wenn er umfassend aussagt (Absehen von Strafe,bei ausführlicher Aussage).
Das würde dazu führen,dass er die mögliche kleine Geldstrafe spart,die er auf den Versuch des Erwerbs bekommen könnte.