Eigentumswohnung mit 2 Eigentümern - Mietvertrag zulässig, wenn nur 1 Eigentümer darin wohnt?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ihr habt bereits einen Mietvertrag, denn ein solcher kann auch mündlich vereinbart werden: und das scheint mir hier der Fall.

Je nachdem was Ihr alles vereinbart und abgesprochen habt, gilt das. Ist nichts zu schönheitsreparaturen gesagt, so trägt dieser der Vermueter. ist nichts zu den Nebnekosten gesagt, so trägt diese erbenfalls der Vermieter. Daher bist Du als Mieterin nun in einer guten Position

Mieterhöhungen gehen natürlich trotzdem wenn diese verinbart wird oder auch einseitig, wenn der Vermieter diese Erhöhung durch einen Mietspiegel begründen kann. Wobei er natürlich immer nur die halbe Miete fordern kann, solange Du noch 50% Eigentümer der Wohnung bist.

Trotzdem ist es für beide von Vorteil (für ihn mehr als für Dich) den mündlichen Mietvertrag schriftlich zu machen und die Details darin zu regeln. Einen Rechtsanspruch darauf hat er aber nicht - jedoch wenn Du Verkaufen möchtest und dort gut wohnen möchtest wäre das natürlich ein möglicher kompromiss.

TIPP: vielleicht einen neutralen Moderator einschalten, wenn Ihr Euch auf jemanden einigen könnt. Der kann meist objektiver sein und daher besser vermitteln und schliechten

vielen Dank für die rasche Antwort! Oh je...was heißt denn mündlicher Mietvertrag und mündl. Vereinbarungen? Da steht ja möglicherweise Aussage gegen Aussage.... Ja, ich habe bereits während unserer Partnerschaft eine halbe Miete an meinen Partner bezahlt. Die Betriebskosten habe ich ebenfalls übernommen.

Èinen Mietvertrag möchte ich nicht unterschreiben, da ich dann eine lange Kündigungsfrist einhalten muss ( wenn ich im nächsten Jahr eine andere Wohnung suche...). Welche Handhabe hat denn mein Expartner, wenn ich mich nicht mit der Mieterhöhung ab 1.1.13 nicht einverstanden erkläre? Noch sind wir ja beide Eigentümer. Muss sich mein Expartner mit einer von mir unterschriebenen Verpflichtungserklärung einverstanden erklären, in der ich meine bisherige Mietzahlung zusichere??

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@lillifee1

Alleine dass er Dich in der gemeinsamen Wohnung gegen entgelt (für seinen Teil) hat wohnen lassen bedeutet Zwangsläufig dass ein mündlicher Mietvertrag vorliegt: Schließlich habt ihr Euch auf eine Miete mündlich geeinigt und er hat Dich dort damit zur miete Wohnen lassen. Ihr habt also schon einen Mietvertrag

den schriftlichen Mietvertrag dürft Ihr frei aushandeln, es gilt vertragsfreiheit solange das BGB eingehalten wird. Bestehe einfach darauf - wie bisher auch - dass keine Mindestmietdauer vereinbart wird oder erkläre Dich als Kompromiss bereit eine kleine Mindestmietdauer von vielleicht 12 Monaten zu akzeptieren. ALLES VERHANDLUNGSSACHE. ansonsten und/oder nach der Mindestmietzeit gilt dann für Dich als Mieter die ganz normale 3monate Kündigungsfrist.

Wenn Du mit einer Mieterhöhung nicht einverstanden bist, so muss er diese schlüssig per Mietspiegel begründen. Gelingt Ihm das, weil die Miete im für euren Ort aktuell zu niedrig ist - musst Du diese Erhöhung akzeptieren oder küdnigen und ausziehen. Das gilt sowohl für den mündl. Mietvertrag als auch bei einem schriftlichen Mietvertragt

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@MadRampage

Hallo MadRampage,

nochmals herzlichen Dank !! Ich werde also versuchen, den Mietvertrag so abzuändern, dass ich alle Bedingungen streiche, auf die mein Expartner besteht und mit denen ich nicht einverstanden bin. Dann bleibt eben nur ein Aushandeln der Vertragsbedingungen. Wegen der Miethöhe halte ich mich an den Mietspiegel.

Nochmals vielen Dank!

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Was mich an Deiner Sachverhaltsschilderung etwas irritiert ist die Bemerkung, dass Du eine "sehr günstige Miete" zahlst. Wie ist denn das zu verstehen? Besteht da schon ein Vertrag? Wenn ja, mit wem? Oder meinst Du etwa das Hausgeld, dass jeder Wohnungseigentümer an die Eigentümergemeinschaft zu zahlen hat? Das hätte natürlich nichts mit einer Miete zu tun.

Den Abschluß eines Mietvertrags kann Dein Ex-Partner nicht fordern, was allerdings nicht bedeutet, dass Du da kostenlos wohnen darfst. Da Du nur zur Hälfte Eigentümerin bist, mußt Du eine entsprechende Nutzungsentschädigung an Deinen Ex-Partner bezahlen.

Wie das weitergeht, hängt von Euch ab. Wenn Ihr Euch nicht einigt, dann bleibt nur der Weg der Teilungsversteigerung. Das ist eine besondere Art der Zwangsversteigerung die von Mitgliedern einer Eigentümergemeinschaft beantragt werden kann für den Fall, dass man sich über eine Verwertung der gemeinsamen Immobilie nicht einigen kann.

Vielen Dank lieber privatier59 für Deine Anwort!

Mein Expartner hat gleich bei meinem Einzug verlangt, dass ich ihm die hälftige Miete zahle. Das habe ich auch per Dauerauftrag getan. Die Betriebskosten habe ich immer direkt übernommen und bezahlt.

Eine mündliche Vereinbarung gibt es also. Aber wie kann ich denn nachweisen, was wir beide mündlich vereinbart haben?

Ich bin zunächst beruhigt, dass mein Expartner keinen Mietvertrag von mir verlangen kann. Bin ich dennoch verpflichtet, die "ortsübliche" hälftige (da ich ja zu 50% Eigentümerin bin) Miete zu zahlen, falls die mein Expartner fordert?

Reicht denn eine Erklärung von mir aus, in der ich unterschreibe, dass ich die hälftige Miete künftig weiter zahle??

Kann denn ohne Mietvertrag mein Expartner eine Kündigung aussprechen? Und wenn ja, gilt dann die gesetzl. Kündigungsfrist? Dann wäre doch sicher im Falle meiner Kündigung der Wohnung auch die gesetzl. Kündigungsfrist einzuhalten, oder??

Liebe Grüße

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@lillifee1

Ich glaube du hast da etwas noch nicht so recht verstanden. Ein Mietvertrag entsteht bereits dann, wenn beide Seiten mündlich eine Vereinbarung treffen. In deinem Fall ist dieses erfolgt durch die Absprache und deiner regelmäßigen Zahlung der hälftigen Miete. Für alles, was nicht geregelt wurde, trifft der gesetztlich Rahmen ein. Z. B. bei der Kündigungszeit: Diese beträgt gesetzlich drei Monate und gilt somit auch für dich.

Bei Mieterhöhungen sieht es ähnlich aus. Auch hier kann die Miete auf die ortsübliche Miete angepasst werden (Mietspiegel).

Weshalb dann überhaupt einen schriftlichen Mietvertrag? Ganz einfach. Nur so kann schnell und einfach beweisen werden, was genau vereinbart wurde.

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@TopJob

Vielen Dank TopJob für Deine Infos!

Ich habe jetzt verstanden, dass die gesetzl Kündigungsfrist gilt, egal ob ein schriftlicher Mietvertrag oder eine mündliche Absprache gilt. Warum ich gegen einen Mietvertrag bin? Mein Expartner hat einige Bedingungen und Verpflichtungen im Mietvertrag zugefügt, mit denen ich nicht einverstanden bin. Da werde ich jetzt einige Streichungen vornehmen und sehen was passiert. Nochmals vielen Dank!

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