Ich brauche Hilfe und bin total verzweifelt.
Mein rechtliches Anliegen:
Ich wurde beim stehlen in Frankreich im Disneyland erwischt. Ich habe das Diebestgut (Merchandising Artikel)(Wert schätze ich auf höchstens 120€??) direkt zurück gegeben und war auch kooperativ. Der Ladendetektiv der mich erwischte und stellte sagte etwas von Polizei. Werde ich nun angezeigt? Mit welcher Strafe kann ich rechnen? Ich habe keinerlei Vorstrafen oder sonst war ich der Polizei je negativ aufgefallen. Ich bin Ende 20. deutscher Staatsbürger. Muss ich, wenn eine Anzeige gegen mich gestellt wird zur Polizei eine Aussage machen oder kann ich dies auch schriftlich tun? Oder kommt ein Anhörungsbogen wo ich die Tat zugeben muss und bekomme dann nur schriftlich eine Strafe in Form von Tagessätzen? Meine Frau war an diesem Tag mit dabei, war aber ahnungslos und hat nichts gestohlen. Wird diese als Zeuge vorgeladen? Ich habe große Angst weil sie von der ganzen Tat nichts mitbekommen hat und ich es auch gerne dabei belassen würde, weil es mir unglaublich peinlich ist. Sie wurde vom Detektiv kurz durchsucht, aber konnte in keinerlei Hinsicht belangt werden. Sie musste auch, wenn ich mich richtig erinnere, keine Personalien abgeben. Da unsere Englischkentnisse sehr begrenzt sind, hat sie nicht wirklich verstanden worum es sich bei der Aktion gehandelt hat. Ich habe bereits einen Brief per Einschreiben an das Disneyland geschrieben, in dem ich mich in aller Form für mein Vergehen entschuldigt habe. Trotzdem bleibt die Angst, weil ich davon ausgehe das die Polizei bereits informiert wurde. Es dauert ja auch ein paar Tage bis der Brief dort ankommt weil wir ja wieder zu Hause sind. Ich kenne mich auch nicht mit dem Strafmaß von Frankreich aus und habe somit noch mehr Angst das ich deutlich härter als hier in Deutschland bestraft werde. Es liegen laut Detektiv Videoaufnahmen der Tat vor. Ich weiß natürlich das es eine überaus große Dummheit war. Daher habe ich auch die Entschuldigung verfasst, weil mein Gewissen mich plagt. Ich habe natürlich nun aber sehr große Angst das meine Frau von der Sachen erfährt, weil sie bei der Tat zwar nicht mitgemacht, aber eben zufällig mit dabei war. Sie war aber nicht bei der Tat selbst dabei, sondern an einer anderen Stelle in dem Laden. Werde ich nach deutschem oder französischen Gesetz bestraft? Muss ich ins Gefängnis?
Bitte helfen Sie mir