weinachtsgeld?

3 Antworten

Ich würde einfach freundlich nachfragen. Es kommt ja auch darauf an, mit welcher Gehaltsabrechnung das Weihnachtsgeld üblicherweise ausgezahlt wird (November oder Dezember).

Vielleicht ist zumindest eine anteilige Zahlung (11/12tel) möglich - speziell nach so langer Betriebszugehörigkeit.

Rein juristisch ist Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie 13. Gehalt üblicherweise eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, die man nicht unbedingt einklagen kann. Möglicherweise gilt ein so genanntes Gewohnheitsrecht, da es der Arbeitgeber bisher immer gezahlt hat.

Ob dafür jedoch zum Tag der Zahlung noch ein bestehendes Arbeitsverhältnis Voraussetzung ist, kann ich leider nicht beantworten. Das müsste ein Arbeitsrechtler tun. Falls Du eine Rechtschutzversicherung hast: da gibt es heutzutage oft eine kostenlose telefonische Rechtsberatung, da könntest Du mal nachfragen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das kommt auf deinen Arbeitsvertrag / Tarifvertrag an. Es könnte vereinbart sein, dass du bei Kündigung vor dem 1.4. des Folgejahres deinen Weihnachtsgeldanspruch verlierst.

Das musst Du Deine Personal- oder Lohnabteilung fragen. Das kann bei jedem Arbeitgeber anders sein.