Volle Erwerbsminderungsrente - freiberufliche Arbeit / Tantieme - meldepflichtig?

1 Antwort

Du solltest das melden, das steht auch so in deinem Rentenbescheid. Das ist Hinzuverdienst und er kann dazu führen das deine Erwerbsminderungsrente nur zu 3/4, 1/2, 1/4 oder gar nicht mehr gezahlt wird. Die Hinzuverdienstgrenzen stehen im Rentenbescheid, diese sind abhängig vom Verdienst vor Rentenbeginn. Da die Betrachtungsweise aber eine monatliche ist, beträfe das nur die Monate der Zahlung, danach müsstest du wieder melden 0,- Euro Hinzuverdienst. Wenn dein Verlag mitmacht, kannst du auch die Auszahlung auf mehrere Termine verteilen, denn Hinzuverdienst bis 450,- Euro monatlich ist immer möglich ohne dass eine Rentenkürzung erfolgt. Allerdings sind die 1250 Euro auch nicht voll als Hinzuverdienst zu werten, hier gibt es noch pauschale Kürzungen.