wieviel urlaub steht mir zu wenn ich zum 01.08.2015 in rente gehe

1 Antwort

Der § 5 Abs. 1 c) BUrlG regelt, dass ein Teilurlaub nur dann eintritt, wenn der Arbeitnehmer in der ersten Jahreshälfte ausscheidet. Da Du erst zum 31.07.2015 aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidest, steht Dir also der volle Urlaubsanspruch nach dem BUrlG zu. 

vielen Dank Primus

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