Balkon wird nachträglich an das Haus angebaut, hat das Auswirkungen auf die Miete?
Eine Freundin ist vor ein paar monaten in eine Wohnung gezogen. Die Wohnung wurde vorher frisch renoviert und der Vermieter meinte, dass noch ein Balkon an das Haus gebaut wird. Im Mietvertrag steht aber nichts von dem Balkon. Muss sie dann noch mit einer Mieterhöhung rechnen, wenn der Balkon dann angebaut wird? Denn von dem Balkon war ja beim Einzug schon immer die Rede.
3 Antworten
alles muss man nicht hinnehmen,auch eine zu hohe mieterhöhung nach der modernisierung. dies kannst du hier mal nachlesen unter modernisierung I :
Ich denke auch, dass hiermit eine Mieterhöhung ansteht, weil die Wohnung verbessert wird. Aber dafür sind genaue Voraussetzungen zu erfüllen. Du solltest sicherheitshalber einen Fachmann, nämlich einen Rechtsanwalt, konsultieren.
Ein Balkonanbau ist keine NOTWENDIGE Erhaltungsmaßnahme. Die Freundin hat aber künftig einen erhöhten Nutzwert. Die neue Miete sollte deshalb mit dem Vermieter "ausgehandelt" werden. Das wäre auch besser für das künftige Mieter/Vermieterverhältnis. Allerdings kann die Freundin nicht zu einer höheren Miete gezwungen werden. Beachten sollte sie aber, daß ein verärgerter Hausbesitzer schnell mal einen Grund für eine fristgerechte Kündigung findet.
Das ist so nicht richtig. Wenn die Baumaßnahme rechtzeitig angekündigt wird, kann der Vermieter die Kosten für diese Modernisierung (sie hat hierdurch schließlich einen Mehrwert) auf die Miete umgelegt werden. Die maximale Höhe der Erhöhung liegt hier bei 11% der Kosten pro Jahr (bzw. 0,92% pro Monat).